Wie stehen Sie zur aktuellen Diskussion über eine mögliche Abschaffung der einjährigen Haltefrist nach § 23 EStG für Kryptowerte?

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Frage von Thomas L. •

Wie stehen Sie zur aktuellen Diskussion über eine mögliche Abschaffung der einjährigen Haltefrist nach § 23 EStG für Kryptowerte?

Sehr geehrter Herr Ladzinski,

Nach der derzeitigen steuerlichen Behandlung können privat gehaltene Kryptowerte wie Bitcoin nach Ablauf der einjährigen Haltefrist grundsätzlich steuerfrei veräußert werden. Diese Behandlung folgt der Einordnung als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG und entspricht insoweit der Systematik, die auch für andere private Wirtschaftsgüter gilt.

Eine Abschaffung der Haltefrist speziell für Kryptowerte würde diese steuerliche Behandlung grundlegend verändern.

Meine Bitte an Sie:

Setzen Sie sich in Ihrer Fraktion dafür ein, dass die einjährige Haltefrist des § 23 EStG für privat gehaltene Kryptowerte erhalten bleibt.

Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen, wie Sie die diskutierte Änderung beurteilen und welche Position Sie beziehungsweise Ihre Fraktion bei einem entsprechenden Gesetzgebungsvorhaben vertreten würden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas L.

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