Frage an Thomas Stotko bezüglich Senioren

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Thomas Stotko
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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Thomas Stotko von Wolfgang K. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Stotko,

nach Angaben der ver.di Fachgruppe Feuerwehr bestätigten Sie auf der Personalversammlung der Berufsfeuerwehr Köln bereits am 07.12.2011 die Wiedereinführung der Ruhegaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage zum 01.01.2013.
Sie haben auf dieser Versammlung ebenso ausgesagt, dass für die inzwischen ohne pensionsberechtigte Feuerwehrzulage in Pension gegangenen Beamten diese Regelung ebenso wieder ab dem 01.01.2013 gilt.
Eine jpeg Datei hierzu liegt der Moderatorin, Frau Gärtner, vor.

Im vergangenen Wahlkampf NRW hat der damalige SPD Kandidat des Landtages Thomas Trampe-Brinkmann dieses vehement bestätigt.
Nunmehr ist das Jahr 2013 bereits fast beendet, und noch immer ist diese Änderung nicht umgesetzt, obwohl nunmehr nicht mehr die CDU in der NRW Regierung ist.
Auf der letzten Besprechung der Fachgruppe Verdi sind immer noch keine konkreten Aussagen gemacht worden, sondern lediglich ausgeführt:

"Erneut wurde die sogenannte Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage angesprochen. Die SPD Politiker erklärten, das dieses Themenfeld aufgegriffen wird und im Rahmen der Dienstrechtreform besprochen worden soll."

http://feuerwehr.nrw.verdi.de/

Ich frage Sie nunmehr als Feuerwehrpensionär, wann Sie dieses Versprechen, welches Sie als Opposition vehement gefordert haben nunmehr umzusetzen gedenken.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kemper

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kemper,

unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch muss ich Ihnen zunächst mitteilen, dass mich Ihre Original-Anfrage leider nie erreicht. Tatsächlich bin ich erst am 16. Januar 2014 über Abgeordnetenwatch informiert worden. Meine Nachfrage bei den Initiatoren der Seite, ob es an einem technischen Problem oder einer falschen Mail-Adresse gelegen hat, ließ sich nicht abschließend klären.

Zu Ihrer Frage:

Im Koalitionsvertrag 2010 hat es die Zusage zur Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Gefahrenzulage gegeben. Dort hieß es wörtlich:

/„Im Rahmen der Dienstrechtsreform wollen wir die Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehr-, Polizei- und Justizzulage schaffen.“/

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Nachdem wir uns zu Beginn der Legislaturperiode- erfolgreich - um das LPVG gekümmert haben, sollte dann im Herbst 2011 die Diskussion zur Dienstrechtsreform beginnen. Die Spitzen der NRW-Gewerkschaften haben damals darum gebeten, in einer Zeit der Minderheitsregierung ein so wichtiges Thema nicht anzufassen. Daraufhin wäre die Ruhegehaltsfähigkeit - geknüpft an die Dienstrechtsreform - erst 2015 (nach der turnusmäßigen Landtagswahl) wieder zum Thema geworden. Die SPD-Landtagsfraktion hat sich daraufhin dafür eingesetzt, entgegen des Koalitionsvertrages die Ruhegehaltsfähigkeit vorzuziehen und aufgrund der Vorlaufzeiten den Stichtag 1.1.2013 benannt.

Daraufhin haben wir dies auch den Betroffenen mitgeteilt - ohne zu ahnen, dass sich das Parlament am 14. März 2012 auflöst und Neuwahlen folgen. Dieser Schritt hat eine neue Regierungsbildung nach sich gezogen, womit auch die Dienstrechtsreform wieder in den Vordergrund rückte. Auch wenn die Formulierung im Koalitionsvertrag 2012 nicht explizit wieder auftaucht, hat sich an der Auffassung der SPD-Fraktion zu 2010 nichts geändert, wonach die Ruhegehaltsfähigkeit im Rahmen der Dienstrechtsreform erfolgt. Dies haben wir mit unserem Antrag vom 14.05.2013 (16/2961; Seite 3, 5. Spiegelstrich) nochmal deutlich gemacht; i.ü. auch rückwirkend für die Betroffenen, die in den letzten Jahren “leer ausgegangen sind“.

Wenn Sie nunmehr fragen, wann denn die Diskussion um die Dienstrechtsreform endlich das Parlament und damit uns als Parlamentarier erreicht muss ich Sie darauf hinweisen, dass derzeit die Spitzen der Gewerkschaften mit der Landesregierung darüber verhandeln. Zwischen diesen Beteiligten - ohne uns Parlamentarier - ist Vertraulichkeit vereinbart worden und nach unserem Kenntnisstand ist als Zeitrahmen für diese vertraulichen Verhandlungen mindestens die Sommerpause 2014 vereinbart. Die Gewerkschaften gehen davon aus, dass ein Inkrafttreten zum 1.1.2016 wahrscheinlich ist. So haben es die Gewerkschaften bei einer Anhörung im Landtag NRW am 5.11.2013 (Apr 16/369) ausgeführt. Im Auszug:

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/„Die zweite Stufe ist im Dialog mit uns, und zwar auf verschiedenen Ebenen, sowohl auf der sogenannten Arbeitsebene als auch auf der Ebene, dass wir jetzt als Beamtenbund - ich gehe davon aus, das war beim DGB genauso - innerhalb der Ressortabstimmung schon einbezogen worden sind, woran sich natürlich noch das offizielle Verfahren nach § 94 Beamtengesetz anschließen wird. Also kann ich sagen: Das findet im Augenblick statt; das ist die zweite Stufe./

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/Morgen findet ein Gespräch mit der Ministerpräsidentin, dem Innenminister und dem Finanzminister statt, bei dem Steuer-Gewerkschaft und Beamtenbund zur Dienstrechtsreform weiterhin im Gespräch sein werden. Ich gehe davon aus - die Tagesordnung kenne ich nicht -, dass es jetzt allmählich auf die dritte Stufe zugeht, die eventuell am 1. Januar 2016 in Kraft treten könnte.“/

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Sie sollten sich daher mit der Frage, wann denn endlich die Dienstrechtsreform und damit die Ruhegehaltsfähigkeit kommen an ihre eigene Gewerkschaft bzw. den DGB oder den DBB wenden. Sofern es bei der dort vereinbarten Zeitregelung bleibt, könnten Sie zum 1.1.2016 damit rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Stotko