Antwort 29.10.2014 von Thomas Weiner CDU
(...) das Nachtfahrverbot für Transit bedeutet nicht, daß in dieser Zeit keine LKW mehr fahren dürfen. Der Ziel und Quellverkehr in die Region/ aus der Region ist davon ausgenommen. (...)
(...) das Nachtfahrverbot für Transit bedeutet nicht, daß in dieser Zeit keine LKW mehr fahren dürfen. Der Ziel und Quellverkehr in die Region/ aus der Region ist davon ausgenommen. (...)