Antwort 16.12.2016 von Thorsten Schick CDU
(...) Allerdings kann die Justiz entsprechende Urteile nur dann aussprechen, wenn den Beschuldigten die angeklagte Straftat einwandfrei nachgewiesen wurde. Dies war bei den Tätern der Silvesternacht leider nur selten der Fall, weil die Übergriffe entweder nicht hinreichend dokumentiert waren oder die Opfer bzw. andere Zeugen ihre Peiniger nicht zweifelsfrei identifizieren konnten. (...)