Wie schätzen Sie den Zustand der Gesellschaft ein? Was trauen Sie der Bevölkerung zu? Welchen Ruck würden Sie der Politik geben? Was beabsichtigen Sie gegen die Überregulierung/Korruption zu tun?

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Tina Prietz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ludwig H. •

Wie schätzen Sie den Zustand der Gesellschaft ein? Was trauen Sie der Bevölkerung zu? Welchen Ruck würden Sie der Politik geben? Was beabsichtigen Sie gegen die Überregulierung/Korruption zu tun?

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Bündnis 90/Die Grünen

Unsere Gesellschaft wird an vielen Stellen herausgefodert: wachsende soziale Ungleichheit, Coronakrise, Klimakrise ...
Diese Herausforderungen drohen von Rechts missbraucht zu werden, um die Bevölkerung zu spalten, Hass und Hetze zu sähen und bestimmte Bevölkerungsgruppen zu diskriminieren, auszuschließen und sogar gewaltvoll zu verfolgen.

Die Menschen in Deutschland beweisen aber täglich, wie groß die Solidarität bei uns in der Gesellschaft ist, z.B. ganz aktuell nach der Flutkatastrophe, oder immer wieder auf Demonstrationen wie "Wir sind mehr".

Ich traue unserer Gesellschaft sehr viel zu. Wenn wir wieder mehr miteinander statt übereinander sprechen, stärken wir Verständnis und Solidarität in unserer Gesellschaft und finden gemeinsam neue und akzeptierte Lösungen für die Herausforderungen unserer Zeit. Deshalb setze ich mich so stark für losbasierte Bürger*innenräte sein.

Ich möchte der Politik also einen Ruck geben in Richtung mehr Vertrauen und mehr gemeinsames Vorgehen und Lösungen suchen und gleichzeitig will ich mehr Mut und Handlungswillen in die Politik bringen, v.a. im Kampf gegen die Klimakrise und das Artensterben. Denn nur, wenn wir gemeinsam die notwendigen Veränderung angehen, können wir auch in Zukunft gesund, frei und sicher auf unserer Welt leben.

Die letzte Teilfrage verstehe ich nicht so ganz, denn Korruption und Überregulierung sind ja etwas ganz anderes bzw. widersprechen sich eher. ich gehe mal auf die beiden Begriffe getrennt ein:

Überregulierung ist v.a. dann ein Problem, wenn sie Aufbruch verhindert und notwendige Prozesse verzögert, das ist z.B. im Fall des Erneuerbaren Energien Gesetztes so, das wir Grüne dringend reformieren wollen.

Zur Bekämpfung von Korruption in der Politik "braucht es eine Neufassung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und eine Überarbeitung der Beweisanforderungen. Spenden an Parteien müssen transparenter gemacht werden. Deshalb wollen wir striktere Veröffentlichungsregeln. Parteispenden sollen auf natürliche Personen beschränkt und auf einen jährlichen Höchstbetrag von 100.000 Euro je Spender*in gedeckelt werden. Schon ab 5.000 Euro sollen Spenden im Rechenschaftsbericht genannt werden, ab 25.000 Euro soll die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung greifen." - so steht es in unserem Wahlprogramm.

Da das Thema Korruption in der Wirtschaft überhaupt nicht zu meinen Kernkompetenzen zählt zitiere ich hier ebenfalls unser Wahlprogramm und hoffe, deine Frage dadurch besser beantworten zu können: Korruption, Steuerhinterziehung, Geldwäsche oder Manipulationen im Finanzmarkt sind Rechtsverstöße, die verheerende Auswirkungen auf den Wettbewerb und den freien Markt, für Umwelt und Menschen(rechte) haben können. Wirtschaftsstraftaten machen einen Großteil der polizeilich erfassten finanziellen Schädigungen aus. Bei Rechtsver- stößen werden wir Unternehmen deshalb künftig wirksamer zur Rechenschaft ziehen. Ziel ist, die bereits verstreut bestehenden Regelungen in einem eigenständigen Gesetz gegen Wirtschaftskriminalität zusammenzufassen und zu ergänzen. Um zu verhindern, dass Rechtsverstöße von Unternehmen wegen organisierter Unverantwortlichkeit nicht geahndet werden können, soll künftig auch an das Organisationsverschulden angeknüpft werden können. Die Pflicht zum Nachweis der legalen Herkunft großer Zahlungen wollen wir verstärken. Sanktionen müssen gemäß den EU-Vorgaben wirksam, angemessen und abschreckend sein, zum Beispiel indem unrechtmäßiger Gewinn bei der Ab- schöpfung geschätzt werden darf und die nötigen Ressourcen dafür bereitgestellt werden. Den Sanktionskatalog wollen wir um weitere Maßnahmen, wie den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge, die Schadenswieder- gutmachung sowie verpflichtende Vorkehrungen für Unternehmen zur Verhinderung von Straftaten, erweitern und ein öffentliches Sanktionsregister einführen.