Wie priorisieren Sie ganz persönlich „Patientensicherheit“, wenn ab 2022 EU-weit mutmasslich gesundheitsschädliches Titandioxid in Lebensmitteln zwar verboten, in Medikamenten aber erlaubt bleibt?

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Frage von Joachim Maurice M. •

Wie priorisieren Sie ganz persönlich „Patientensicherheit“, wenn ab 2022 EU-weit mutmasslich gesundheitsschädliches Titandioxid in Lebensmitteln zwar verboten, in Medikamenten aber erlaubt bleibt?

Die EU-Kommission hat ab 2022 den Einsatz von Titandioxid in allen Lebensmitten verboten und folgt damit dem Vorsorge- und Präventiongedanken im Sinne des Verbraucherschutzes in allen Mitgliedsstaaten, also auch in Deutschland. Das ist gut! Bei der Herstellung und Inverkehrbringung von Arzneimitteln, die in besonderer Weise das Vertrauen des Konsumenten bedingen, gilt diese Regel nicht. Das ist schlecht! Die Pharmawirtschaft adressiert das Argument in Gefahr stehender Versorgungssicherheit oder gar unterbrochener Lieferketten an die Politik, um entweder dauerhaft von der Regel ausgeklammert zu bleiben oder mindestens Übergangsfristen von sehr vielen Jahren auszuhandeln.

Wie werden Sie als Mitglied des Gesundheitsausschusses auf das Thema reagieren? Ist Patientensicherheit weniger „wert“, als allgemeiner Verbraucherschutz? Können Sie bitte Stellung nehmen zu der Frage, warum die Politik hier erkennbar gegenüber marktmechanistischen Argumenten der Pharma-Lobby einbricht?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr. M.

vielen Dank für Ihre Frage und das Interesse an meiner Arbeit. Patientensicherheit ist ein Thema von größter Wichtigkeit.

Nach aktuellen Informationen wird Titandioxid bei Arzneimitteln nur in möglichst geringen Mengen, unter größter Vorsicht und strenger Kontrolle verwendet. Unter anderem wird es bei Tabletten benötigt, die für eine optimale Wirkung einen Schutzfilm haben müssen.

Im Übrigen sind die Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften für die Arzneimittelherstellung noch einmal um ein Vielfaches strenger als jene für die Lebensmittelherstellung.

Mit freundlichen Grüßen

Tino Sorge

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