(...) Die MPU ist nicht als Strafe gedacht. Wie sie richtigerweise angemerkt haben, handelt es sich vielmehr um eine Eignungsfeststellung für Personen, bei denen aufgrund von Regelverstößen die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges angezweifelt wird. Die Intention des Gesetzgebers muss jedoch nicht mit dem Empfinden der Betroffenen übereinstimmen. (...)
(...) ich bedanke mich Ihre Anfrage. Die dritte Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) fasst alle derzeit gültigen Fahrerlizenzen in Europa zusammen und dient der Bekämpfung des Führerscheintourismus. Die Richtlinie ist am 19. (...)
(...) Meines Wissens ist diese jedoch in ihrem Inhalt und der Testdichte nicht mit der deutschen MPU vergleichbar. So ist beispielsweise die ausführliche medizinische Untersuchung mit eventuellem Drogenscreening nicht Bestandteil der VPU, wird aber bei der MPU verlangt. (...)
(...) Die MPU gilt in Deutschland als Instrument, um die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges nach dem Entzug des Führerscheines festzustellen. Der MPU geht also in der Regel ein Delikt voraus, das den Entzug des Führerscheins zur Folge hatte. (...)
(...) Leider sind aber nur wenige bereit, ihrer Erkenntnis Taten folgen zu lassen und selbst aktiv zu werden. Sie gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie durch ihr persönliches Engagement nichts ändern können. Sozialer Stillstand wäre die Folge, wenn alle so dächten. (...)
(...) Die deutschen Europaabgeordneten haben darüber hinaus unter bewusster Einschränkung der Parlamentsregelung bereits in der vergangenen Legislaturperiode vereinbart, für Freitage, an denen sie sich in Brüssel oder Straßburg aufhalten, jeweils nur ein halbes Tagegeld in Anspruch zu nehmen und sich außer in laufenden Sitzungen nur in den Zeiten von 9 Uhr bis 18.30 in die Register einzutragen. (...)
