Widerspricht sich der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes nicht selbst?

Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.
Ulle Schauws
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Frage von Christopher C. •

Widerspricht sich der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes nicht selbst?

der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes sieht in §6 (Wirkung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen) in Absatz 3 und 4 vor, dass die Bewertung sportlicher Leistungen unabhängig vom aktuellen Geschlechtseintrag geregelt werden kann und dass es nicht auf den aktuellen Geschlechtseintrag ankommt, wenn medizinische Maßnahmen zu ergreifen sind.

Wenn diese beiden Absätze im Gesetz stehen sollen, dann müsste das doch bedeuten, dass man sein Geschlecht gar nicht wirklich ändern kann, denn sonst hätte man diese Absätze ja nicht gebraucht. Aber wenn man sein Geschlecht nicht wirklich ändern kann, dann braucht man doch das Selbstbestimmungsgesetz gar nicht. Entweder es ist so, dass man sein Geschlecht wechseln kann - dann dürften aber auch keine Sonderregeln nötig sein; oder es ist so, dass man nicht wechseln kann - dann ist das Gesetz unnötig.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Auch wenn ich Ihre Schlussfolgerungen nicht gänzlich nachvollziehen kann, möchte ich Ihnen hierzu das Folgende sagen:

Menschen, deren geschlechtliche Fremdzuordnung bei der Geburt nicht passend war, korrigieren bisher im Rahmen des sog. Transsexuellengesetzes, in Zukunft mit dem sog. 'Selbstbestimmungsgesetz', diese falsche personenstandsrechtliche Zuordnung. Ein 'Geschlechtswechsel' war immer schon eine nicht zutreffende Beschreibung für diesen Vorgang.

Im Selbstbestimmungsgesetz wird endlich eine Regelung für die Personenstandsänderung geschaffen, die die demütigende, teure, langwierige und insbesondere auch unnötige Begutachtungspraxis (fast 100% der Gutachten fallen positiv aus) abschafft.

Es gibt Regelungen im gegenwärtigen Entwurf, die der Überarbeitung bedürfen, aber einen Widerspruch gegen sich selbst kann ich nicht erkennen. Weiterführende Informationen finden sich hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332

Mit freundlichen Grüßen

Ulle Schauws

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