Frage an Ulrike Merten bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ulrike Merten
SPD
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Frage von Klaus S. •

Frage an Ulrike Merten von Klaus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Merten,

vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Frage. Leider haben Sie in Ihre Antwort zu meinen Fragen auch die Fragen des Herrn Tews mit beantwortet bzw. hinein kopiert. Sie korrigieren mich bei der Berechnung der Erhöhung, in dem Sie diese auf 6 Jahre strecken. Zugleich betonen Sie aber, dass es in den Jahren 2003 - 2006 wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage keine Erhöhungen gegeben hatte. Ihre Berechnung folgend heißt das nun, dass Sie sich heute die Erhöhungen zurück holen?

Ich habe großen Respekt vor dem Amt und der damit verbundenen Verantwortung. Jedoch ist gefühlt die Erhöhung weiterhin zu hoch. Und auf diese Gefühle sollte man auch achten, denn sie bestimmt nun mal die Stimmung in diesem Land. Bedenkt man zudem die Privilegien der Abgeordneten mit rein, so erreichen die Bezüge der Abgeordneten schon jetzt den Vergleichsbetrag.

Eine Frage noch:
Was halten Sie davon, zukünftig Nebeneinkünfte von Abgeordneten auf die Diät anzurechnen? Die Diät ist ein Ausgleich für eine Vollzeittätigkeit, wer daneben Zeit hat, andere Aufgaben zu erledigen, muss sich diese auf das Gehalt der Steuerzahler anrechnen lassen, wobei ein Freibetrag von z. B. 3000,00 EUR besteht.

Im Voraus vielen Dank.
Ihr
Klaus Schmitz

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmitz,

Ihr Vorschlag, Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten auf die Diäten anzurechnen, klingt sehr naheliegend, ist jedoch rechtssystematisch nicht möglich. Als Selbständiger resp.Freiberufler wäre es auch Ihnen möglich mehreren Erwerbstätigkeiten nachzugehen, ohne dass diese gegeneinander aufgerechnet würden. Als abhängig Beschäftigter benötigen Sie häufig die Erlaubnis Ihres Hauptarbeitgebers. Ansonsten ist dies einzig eine Frage der Steuer- & Sozialabgabenhöhe. Gleiches gilt auch für Berufspolitiker.

Hinzuverdienstgrenzen gibt es regelmäßig nur beim Empfang von staatlichen Berufs- & Erwerbsminderungsrenten sowie von Sozialleistungen. Die Antwort an Sie hat sich mit der von Herrn Tews deswegen überschnitten, weil es sich um dieselbe Problematik handelte.

Mit freundlichem Gruß

Ulrike Merten