Frage an Ulrike Merten bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ulrike Merten
SPD
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Frage von Holger M. •

Frage an Ulrike Merten von Holger M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Merten,

mit Interesse habe ich Ihre ausführliche Antworten zu Fragen zur Diätenerhöhung gelesen.
Wie Sie in meinen Augen richtig schreiben, haben die Abgeordneten einen Anspruch auf eine angemessene, die Unabhänigkeit sichernde Bezahlung.
In meinen Augen sollten aber hinsichtlich Bezahlung und Nebentätigkeiten für Abgeordnete keine anderen Regeln gelten als für andere "Staatsdiener".
Auch Beamte haben einen Anspruch auf eine angemessene Besoldung; auch Sie haben in den letzten Jahren keine Einkommenssteigerungen erhalten, sondern mussten im Gegenteil Einbußen hinnehmen.
Im Gegensatz zu Abgeordneten ist für Beamte eine Nebentätigkeit aber nahezu ausgeschlossen.
Sie mussten in der Vergangenheit mit ihren sinkenden Einkommen bei steigender Inflation auskommen.
Kann ich nach Ihren Ausführungen zu den Diätenerhöhungen davon Ausgehen, dass Sie eine Steigerung der Gehälter im öffentlichen Dienst analog zur Erhöhung der Diäten fordern werden?

Ein Vorschlag meinerseits zum Abschluß um künftig den regelmässigen Diskussionen um Diätenerhöhungen entgegenzuwirken:
Setzen Sie sich dafür ein, dass wenn jetzt eine angemessene Diätenhöhe festgelegt wurde, die jährliche Anpassung künftig in Höhe des statistisch ermittelten Durchschnitts-Einkommenszuwachs erfolgt.
Diese Vorgehensweise wäre auch für die anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst wünschenswert.

Mit freundlichem Gruß

Holger Mühlich

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mühlich,

ich danke Ihnen für Ihre Email, in der Sie die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung zum Anlass nehmen, als Beamter Ihrem Unmut über die Entwicklung Ihrer Besoldung in den letzten Jahren Luft zu machen. Das kann ich persönlich sehr gut nachvollziehen. Ich habe die die Nullrunden resp. sehr verhaltenen Erhöhungen bei den Diäten angesichts der Konjunkturentwicklung und der Situation auf dem Arbeitsmarkt und im Staatshaushalt ausdrücklich mitgetragen. Doch freue ich mich nun auch darüber, dass mei­ne Arbeit als Bundestagsabgeordnete mit 7-Tage-Woche eine monetäre Anerkennung er­fährt.

Zu der in Rede stehenden Änderung bei der Abgeordneten- & Altersentschädigung habe ich ebenso wie meine Kolleginnen und Kollegen dem Ansehen des Politikerberufes entsprechend in den letzten Monaten viele und durchweg negative Zuschriften erhalten. Anders als in fast allen Arbeitsbereichen diskutieren und verabschieden die Bundestagsmitglieder dem Grundge­setz folgend ihr Einkommen und ihre Altersversorgung selbst und öffentlich. Das finde ich sehr gut, weil Transparenz noch niemand geschadet hat. Und wer ein öffentliches Amt wahr­nimmt, muss sich auch Fragen „zum lieben Geld“ gefallen lassen. Mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1995 wurde der Orientierungsrahmen für die Abgeordnetenentschädigung den Richterbezügen folgend genau mit einem Zwölftel der Jahresbezüge der Beamtenbesoldungsgruppe B6 und der Richterbesoldungsgruppe R6 vorge­geben. Diese Bezugsgrößen wurden allerdings wegen der Anpassungszurückhaltung bisher nie erreicht. Werden, wie heute im Gesetz vorgesehen, die Sonderzahlungen anteilig berücksichtigt, ist die Differenz sogar noch etwas größer (ca. 900 Euro monatlich).

Soweit Sie Ihre eigene Einkommenssituation resp. -entwicklung als Bundesbeamter an­spre­chen, stimme ich Ihnen zu, dass den Landes- & Bundesbeamten ebenso wie den Arbeitneh­mern auf dem freien Arbeitsmarkt in den letzten Jahren viel abverlangt wurde. Arbeitsplatzabbau, Arbeitszeitverlängerungen, Lohn- & Gehaltszurückhaltung, befristete Strei­chung resp. Kürzung von Sonderzulagen im öffentlichen Dienst, schmerzhafte Strukturrefor­men in der Arbeitsmarkt- & Sozialpolitik wie im Gesundheitswesen haben die meisten Er­werbs­fähigen und auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes nicht so einfach weggesteckt. Momentan gibt es belastbare Indikatoren dafür, dass sich die Konjunktur stabili­siert, die Arbeitslosenquote weiter sinkt und sich das Bruttosozialprodukt nach oben verste­tigt. Die jüngsten Tarifabschlüsse bringen erfreuliche Lohnerhöhungen. Davon sollen auch die öffentlich Bediensteten profitieren. Die Forderungen des Vorsitzen­den des Beamtenbundes sind ein erster Schritt hin zu einer Erhöhung Ihrer Besoldung. Und auch die Bundeskanzlerin hat vor einigen Wochen ein positives Signal an den öffentlichen Dienst gesendet und ihre Unterstützung avisiert. Würden Sie Ihren Vorschlag auch für die Entwicklung der Beamtenbesoldung gelten lassen?
Ich wünsche Ihnen ein gutes und gesundes neues Jahr und dass sich auch Ihre hier thematisierten Vorstellungen realisieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Merten