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(...) Die Einführung der so genannten Vorratsdatenspeicherung ist Bestandteil des Regierungsentwurfs zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten und damit auch Deutschland zur Einführung von Speicherungspflichten für bestimmte Telefon- und Internetdaten zu Zwecken der Terror- und Verbrechensbekämpfung für die Dauer von mindestens sechs und höchstens vierundzwanzig Monaten. (...)