Frage an Ursula Heinen-Esser bezüglich Bundestag

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Ursula Heinen-Esser
CDU
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Frage von Axel W. •

Frage an Ursula Heinen-Esser von Axel W. bezüglich Bundestag

Wie stehen Sie zu einer Halbierung der Anzahl von Wahlkreisen und Länder?
So läßt sich sich vom Kopf her auch eine Reform durchführen, die die
Staatsausgaben reduzieren wird.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wasserloos,

vielen Dank für Ihre Frage zur Halbierung der Anzahl von Wahlkreisen und Ländern. Die unionsgeführte Bundesregierung hat in der Legislaturperiode 1994 - 1998 eine Verringerung der Wahlkreise von 328 auf 299 beschlossen, die 2002 in Kraft trat. Hierdurch wurde auch die Zahl der Abgeordneten von 656 auf 598 verringert. Diese Zahl steigt gegebenenfalls durch Überhangmandate. Würde der Bundestag nun erneut eine Verringerung oder gar eine Halbierung der Wahlkreise beschließen, hätte dies zur Konsequenz, dass ein direkt gewählter Abgeordneter anstatt 250.000 Bürgern nun 500.000 Bürger repräsentiert (die eine Hälfte der Bundestagsabgeordneten wird direkt gewählt, die andere Hälfte über Landeslisten). In dünn besiedelten Regionen Deutschlands würde dies riesige Wahlkreise entstehen lassen, für die ein einzelner Abgeordneter kaum noch wirkungsvoll arbeiten kann. Köln etwa würde nur noch durch 2 Abgeordnete direkt repräsentiert. Die Entfremdung zwischen Bürger und Repräsentant würde entscheidend zunehmen, weil es für den Abgeordneten schlicht unmöglich würde, die nötige Präsenz zu zeigen. Der Deutsche Bundestag ist ein Parlament, in dem viel Arbeit vom Bürger unbemerkt in Ausschüssen erledigt wird. Die Parlamentsdebatten mögen publikumswirksam sein, haben aber nicht die entscheidende Bedeutung. Schon heute wird beklagt, dass die Arbeit in den 21 ständigen Ausschüssen und zusätzlichen Kommissionen kaum noch zu schultern ist und Experten mit Fachwissen fehlen. Dieses Problem würde sich bei weniger Abgeordneten deutlich verschärfen.

Im Internationalen Vergleich stehen wir übrigens gut da: Wenn Sie die Abgeordnetendiäten auf die Bevölkerung umrechnen, ist der Deutsche Bundestag geradezu ein Schnäppchen. Jeder Bürger zahlt im Jahr 60 Cent für die Abgeordneten. Nur in Spanien ist es im europäischen Vergleich mit 30 Cent günstiger. In Luxemburg sind es 7,70 Euro. Der europäische Durchschnitt liegt bei 1,71 Euro pro Einwohner. In einem solchen Vergleich ist der Deutsche Bundestag mit seinen 603 Abgeordneten eines der kleinsten Parlamente in der Europäischen Union. Auf 136.846 Einwohner kommt nur ein Parlamentarier. Der europäische Durchschnitt liegt bei 66.891 Einwohnern pro Volksvertreter. Dagegen leistet sich Luxemburg einen Abgeordneten je 7.300 Bürger. Der eigentliche Parlamentsbetrieb kostet den einzelnen Bundesbürger 6,47 Euro im Jahr.

Eine Halbierung der Länder lässt sich nicht durchsetzen und wurde in der Föderalismusreform nicht thematisiert. Die Mittel zur Veränderung der inneren territorialen Ordnung sind im Artikel 29 des Grundgesetzes festgeschrieben. Hierbei ist der zentrale Akteur das Volk, da für die Fusion zweier Länder ein Volksbegehren nötig ist. Erfolgreich wurde dies nur bei der Fusion der Länder Baden, Württemberg-Hohenzollern und Württemberg-Baden zu Baden Württemberg durchgeführt. Die Initiative muss also von den Bewohnern der jeweiligen Bundesländer ausgehen. Die gescheiterte Fusion Brandenburgs und Berlins zeigte allerdings, dass diese Fusion im beiderseitigen Interesse sein muss. Mit freundlichen Grüßen

Ursula Heinen