Frage an Ursula Stevens-Kimpel bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ursula Stevens-Kimpel
DIE LINKE
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Frage von Elisabeth P. •

Frage an Ursula Stevens-Kimpel von Elisabeth P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ver.di-OV für den LK Leer, im Dez. 2012
Offener Brief an die Kandidatinnen und Kandidaten ( WK 83 und 84) der Landtagswahl in Niedersachsen 2013
Sehr geehrte Damen und Herren, am 20. Januar 2013 wird darüber entschieden, wem die politische Verantwortung für unser Bundesland Niedersachsen für die nächsten Jahre übertragen wird.
„Die Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ So fordert es Artikel 140 unseres Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2009 in seinem Urteil festgestellt, dass die derzeit praktizierten sonntäglichen Ladenöffnungszeiten einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Sonn- und Feiertagsruhe darstellen, der nur in engen Grenzen zu rechtfertigen sei.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass ein ausreichender Sachgrund für die Sonntagsöffnungen vorhanden sein muss. Weder das alltägliche Einkaufsinteresse von Kunden noch das wirtschaftliche Interesse von Händlern rechtfertigen nach unserer Ansicht solche weitgehende Ausnahmeregelungen wie in Niedersachsen.
In Leer waren Ladengeschäfte sogar am Muttertag und am 3. Oktober 2012 geöffnet.
Zudem waren in Leer im Jahr 2012 an sieben Samstagen Geschäfte in der Innenstadt bis 24:00 Uhr geöffnet. Sogar an allen vier Adventssamstagen wurde zum Mitternachts-Shopping eingeladen. Wir als Ver.di OV LK Leer sind der Ansicht: Sog. Mitternachts-Shopping-Events und Sonderöffnungen an Sonntagen sind frauen- kinder- und familienfeindlich.
Wir fragen Sie als Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl 2013:
1. Wie beurteilen Sie sog. „Events“ wie „Moonlight“- und „Mitternacht-Shopping“?
2. Sind Sie auch der Ansicht, dass das Ladenöffnungsgesetz in Niedersachsen mit seinen zahlreichen Ausnahmeregelungen dringend geändert werden muss? Wie soll diese Änderung nach Ihrer Ansicht aussehen?
3. Für welche konkreten Maßnahmen des Sonntags- und Feiertagsschutzes würden Sie sich im Falle Ihrer Wahl einsetzen?

Antwort von
DIE LINKE

Zu Frage 1:

Im Interesse der Arbeitnehmer und iohrer Familien lehne ich die derzeitige Freigabe der Ladenöffnungszeiten bis 24:00Uhr in Niedersachsen (Mitternachtsshoppen) ab und ich werde mich dafür einsetzen, dass Niedersachsen seine Einkaufszeit auf maximal 22 Uhr an Werktagen festlegt.

Zu Frage 2:

Das Ladenöffnungsgesetz in Niedersachsen müsste geändert werden, Sonderregelungen müssten reduziert werden, z.B. die Sonderregelung dass neben den sinnvollerweise geöffneten Apotheken, Tankstellen und Bahnhöfen "An Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen dürfen öffnen 24 Stunden andere Verkaufsstellen für den Verkauf von Waren zu sofortigem Verzehr zwecks Deckung örtlich auftretender Bedürfnisse."

Zu Frage 3.

Ich würde mich für eine Reduzierung der Ladenöffnung an sonn- und Feiertagen einsetzen. Das Bedürfnis, an Sonn-und Feiertagen einzukaufen, resultiert bei vielen Menschen aus dem Fehlen von Handlungsalternativen. Sie langweilen sich an den Feiertagen und suchen Entspannung und Feier in den Geschäften. Es müsste mehr öffentliche Feiern oder Veranstaltugnen geben, wie z.B. das Fest der Kulturen, Mittelalterfeste, Volksfeste, Musikveranstaltungen. Darüber hinaus müsste auch das öffentliche Freizeitangebot erweitert werden z.B. durch mehr öffentliche Schimmbäder und Spiel- und Sportparks.