Frage an Ute Kumpf bezüglich Recht

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Ute Kumpf
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Frage von Stephan F. •

Frage an Ute Kumpf von Stephan F. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ute Kumpf,

in kommender Woche soll über den Gesetzentwurf "zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" abgestimmt werden.
Es soll dabei eine neue Internetzensur-Infrastruktur aufgebaut werden, mit der Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalt erstmals blockiert werden soll.
Die Medien berichten das im Ausland auch Webseiten ohne kinderpornografischen Inhalt gesperrt werden.
Experten berichten das diese Massnahmen für unsere Demokratie gefährlich wären, die Zensurinfrastruktur lässe sich zu leicht missbrauchen. Im übrigen berichten die Medien über einige Politiker sie wollen das ganze noch ausweiten: Glückspielseiten, Killerspielseiten, politische Seiten usw. zu zensieren.

Werden Sie für oder gegen dieses Gesetz stimmen?

Mit freundlichen Grüßen,
Stephan Ferraro

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ferraro,

Presse- und Meinungsfreiheit sind wichtige Rechte. Gleichzeitig gelten Regeln, um die Würde des Menschen zu wahren und Gewaltverherrlichung einzuschränken. Wir standen bei dem Gesetz vor der Situation, dem Druck und den Sorgen der Eltern gerecht zu werden, andererseits die Presse- und Meinungsfreiheit zu gewähren. Dieser Spagat ist nicht einfach.

Ich habe dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen dennoch zugestimmt, da wir im Laufe der Beratungen mit der CDU/ CSU die von der SPD-Bundestagsfraktion geforderten Änderungen durchgesetzt haben. Mit der neuen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren.

Besonders folgende, von der SPD eingebrachte Grundsätze, halte ich für wichtig:

1. Es gilt fortan, eine Löschung krimineller Angebote herbeizuführen. Eine Aufnahme in die Sperrliste ist nur dann zu erwägen, wenn eine Löschung nicht in angemessener Zeit möglich ist oder sich das Angebot bzw. der Dienstanbieter in einem Staat außerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie befindet.

2. Ein unabhängiges Expertengremium, bestehend aus Personen mit der Befähigung zum Richteramt, wird unter Beteiligung des Bundesdatenschutzbeauftragten über die Verwendung der Sperrlisten durch das BKA wachen. Eine Aufnahme in die Sperrliste kann darüber hinaus nur über den Verwaltungsrechtsweg erfolgen.

3. Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention möglicher Tatbestände. Bei der Zugangserschwerung anfallende Verkehrs- und Nutzungsdaten dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Etwa durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzerinnen und Nutzer müssen sich damit nicht der Gefahr eines Ermittlungsverfahrens ausgesetzt sehen. Auch wurde festgelegt, dass die neu geschaffene Infrastruktur nicht zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann.

4. Außerdem möchte ich nochmals deutlich machen, dass eine Zugangserschwerung auf weitere Inhalte ausgeschlossen bleiben soll. Deshalb wird das neue Gesetz automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft treten. Erst nach einer genauen Prüfung wird schließlich darüber entschieden, ob sich die neuen Zugangserschwerungen bewährt haben und ob eine Fortführung des Gesetzes sinnvoll erscheint.

Kinderpornografie kann jedoch nicht allein mit dem neu verabschiedeten Gesetz verhindert werden. Ein effektiver Kinder- und Jugendschutz bedarf einer Gesamtstrategie. So haben wir auf Bundesebene einen Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung umgesetzt. Die Bekämpfung sexueller Gewalt und Ausbeutung von Heranwachsenden in den neuen Medien ist ein weiterer Baustein.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Kumpf