Frage an Ute Kumpf bezüglich Gesundheit

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Ute Kumpf
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Frage von Dieter Z. •

Frage an Ute Kumpf von Dieter Z. bezüglich Gesundheit

Hallo Ute Kumpf,

mit Interesse habe ich Deine Antwort an unseren Kollegen Günther Sauter gelesen. Zu Deinen Ausführungen ließen sich viele kritische Anmerkungen machen, ich möchte jedoch darauf verzichten.
Deiner Aussage:
"Wichtig ist außerdem, dass es uns gelungen ist, Zuzahlungserhöhungen für Patienten und Leistungseinschränkungen in der GKV zu verhindern."
möchte ich vehement widersprechen! Ihr habt nicht verhindert, dass die Leistungserbringer auf dem "kalten Weg" die Zuzahlungen erhöhen. Zwei praktische Beispiele:
1 Paar ärztl. verordnete Kompressionsstrümpfe
Rezeptwert: 48,46 €
gesetzliche Zuzahlung 5,00 €
wirts. Aufzahlung 14,00 €
gesamte Zuzahlung 19,00 €

Bei der Anpassung von ärztl. verordneten Einlagen hat mir der Orthopädie-Schuhmachermeister mitgeteteilt, dass die von den Krankenkassen festgelegten Festbeträge für Einlagen nicht ausreichen und deshalb der Patient außer der gesetzlichen Zuzahlung einen Beitrag von 20,00 € zu leisten habe. Nach Auskunft meiner Betriebskrankenkasse wurden die Festbeträge einseitig von den Bundesverbänden der Krankenkassen festgelegt, mit denen die Orthopädie-Innung nicht einverstanden ist. Leidtragende sind die Patienten, die somit jede geforderte Zuzahlung leisten müssen.
Zu befürchten ist, dass diese Methode bei allen anderen Leistungserbringern Schule macht.
Diese Beispiele führen doch Deine o. g. Feststellung ad absurdum.
Meine Frage lautet:
Welche Vorschriften beinhaltet die sogenannte "Gesundheits-Reform", dass diese Machenschaften künftig unterbunden werden?

Ich bin gespannt auf Deine Antwort
Dein IG-Metall Kollege
Dieter Zahn

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Lieber Kollege Zahn,

vielen Dank für das Interesse an Abgeordnetenwatch und die Frage zur Erhöhung von Zuzahlungen im Gesundheitswesen.

Die beschriebene Problematik ist bekannt und entsteht, weil es für einige Bereiche der medizinischen Versorgung, z.B. bei Arzneimitteln aber auch bei Hilfsmitteln, bei der Kostenerstattung durch die Krankenkassen ein Verfahren gibt, das sich an Festbeträgen orientiert.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung im Gesundheitswesen zum 1. Januar 2005 wurde die Festsetzung von Festbeträgen für die Versorgung mit Hilfsmitteln geändert, so dass Festbeträge durch die Spitzenverbände der Krankenkassen einheitlich auf Bundesebene und nicht mehr wie üblich auf Landesebene festgesetzt werden. Seit 2005 erhalten somit die Versicherten in ganz Deutschland den gleichen Betrag von ihrer Krankenkasse für bestimmte Hilfsmittel. Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt es nicht mehr. Vor dem 1. Januar 2005 musste man z.B. für eine Einlage in Sachsen 41,41 Euro, in Nordrhein-Westfalen 44,48 Euro und im Saarland 53,17 Euro zahlen. Nun erhalten alle Versicherten 46,64 Euro.

Vor der Festlegung der Beträge werden bzw. wurden die Leistungserbringerverbände und Interessenvertretungen der Patienten angehört sowie Marktanalysen durchgeführt. Mehr als dieses Anhörungsrecht und die Aufforderung an die Krankenkassen, die Stellungnahmen der Verbände und Interessenvertretungen zu berücksichtigen, ist im Gesetz jedoch nicht vorgesehen. Die Kassen sind ja die Kostenträger und es ist im gesamten Gesundheitswesen nicht üblich, dass die Leistungserbringer – als Empfänger der Gelder – den Preis aktiv mitbestimmen. Das würde in der Praxis auch nicht funktionieren, da die Kassen den günstigsten Preis, die Anbieter eine Gewinnoptimierung wollen.

Unabhängig davon hat das Bundesgesundheitsministerium die Aufsicht über die Spitzenverbände. Würden diese tatsächlich ruinöse Festpreise vereinbaren und damit dafür sorgen, dass die Patienten grundsätzlich zuzahlen müssen, würde das Ministerium sicher auf die Spitzenverbände einwirken.

Die Krankenkassen haben sich zudem verpflichtet, ihren Versicherten Informationen darüber anzubieten, welche Leistungserbringer die Hilfsmittel zum Festbetrag liefern. Natürlich sollte aber auch der Versicherte selbst bei seiner Krankenkasse nachfragen und nicht einfach alles zahlen, was der Leistungserbringer vorlegt. Schließlich liegt es im Ermessen des Versicherten, welchen Anbieter er wählt.

Mit kollegialen Grüßen,
Ute Kumpf