Frage an Ute Kumpf bezüglich Verkehr

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Ute Kumpf
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Frage von Ralph D. •

Frage an Ute Kumpf von Ralph D. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Kumpf,
die Feinstaubproblematik hat dazu geführt, dass in zahlreichen Städten und Gemeinden z.T. bereits ab 01.07.07 das Fahren mit Oldtimern verboten ist. Feinstaub ist ein " Nebenprodukt " von Dieselfahrzeugen. Ca95 % aller Oldtime r sind jedoch Benziner und somit in keinster Weise für die Staub-belastung verantwortlich. Oldtimerbesitzer - die z.T. über Jahre hin weg mit viel Zeit und Geld ein Kulturgut erhalten und mit der Prä-sentation dieser Fahrzeuge Freude bei Zuschauern erzeugen, werden " quasi enteignet ". Auf welcher Rechtsgrundlage können " Nichtschuldige " bestraft werden ? MfG R. Daumüller

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SPD

Sehr geehrter Herr Daumüller,

vielen Dank für Ihre Email zur Feinstaubproblematik und Oldtimern. Ich kann verstehen, dass Sie sich durch die geplanten gesetzlichen Regelungen in der Ausübung eines liebgewonnenen, zeit- und kostenintensiven Hobbys beeinträchtigt fühlen.

Zunächst muss ich anmerken, dass von „Bestrafung“ und „Enteignung“ keine Rede sein kann. Ich möchte Ihnen den Streitpunkt sachlich darlegen. Auch wenn der Anteil der Feinstaubemissionen nicht bezifferbar ist, so ist es Fakt, dass die Schadstoffausstöße von Oldtimern nicht zu unterschätzen sind. Einige Zahlen dazu: Obwohl die Oldtimer am gesamten Pkw-Bestand in Deutschland nur einen Anteil von ca. 0,44% haben, betragen ihre Anteile nach Berechnungen des Umweltbundesamtes an den gesamten Otto-Pkw-Schadstoffemissionen in Deutschland – trotz der geringen Fahrleistung – ca. 6% bei den CO-Emissionen, ca. 5% bei den Kohlenwasserstoffen (VOC) und ca. 3% bei den Nox. Dies liegt an den hohen spezifischen Emissionen der alten Fahrzeuge. Im Vergleich zu einem modernen Euro 4-Otto-Pkw emittieren Oldtimer 35-mal höhere CO-, 60-mal höhere VOC und 45-mal höhere Nox-Emissionen. Der Anteil an den Feinstaubemissionen kann nicht quantifiziert werden.

Rechtliche Grundlage ist die neue Kennzeichenverordnung. Ein Bundesgesetz, das aber von den Ländern und Kommunen umgesetzt werden muss. Die Bundesregierung hält zum jetzigen Zeitpunkt eine bundesweite Ausnahmeregelung von der Kennzeichenverordnung nicht für erforderlich. Den für die Erteilung von Ausnahmen zuständigen Landesbehörden stehen nach derzeitiger Rechtslage genügend eigene Entscheidungsspielräume offen, um den jeweiligen Anliegen gerecht zu werden. Über mögliche Ausnahmeregelungen sollte vor Ort unter Berücksichtigung der vorhandenen Imissionsbelastungen entschieden werden, zumal die Belastungssituation nicht bundeseinheitlich ist.

Aufgrund der noch zu sammelnden Erfahrungen in der praktischen Anwendung der Kennzeichnungsverordnung wird die Bundesregierung die Erforderlichkeit einer abstrakten-generellen Ausnahmeregelung nochmals, auch unter den Aspekten der Förderung des Brauchtums und des Kulturgutes prüfen.

Die Geltung von Fahrverboten ist für Stuttgart für Juli angekündigt. Es ist zu erwarten, dass bis dahin auch Ausnahmeregelungen durch das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart erarbeitet werden. Ein vollständiges Verbot ist meiner Meinung nach eher abwegig. Die meiste Zeit im Jahr stehen auch Oldtimer vor allem auf entsprechenden Plätzen. So wäre eine Lösung für eine Ausnahmeregelung zum Beispiel eine Durchfahrtserlaubnis in der Urlaubszeit.

Für ein Gespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ute Kumpf