Frage an Ute Kumpf bezüglich Soziale Sicherung

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Ute Kumpf
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Frage von Dieter K. •

Frage an Ute Kumpf von Dieter K. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Frau Kumpf,

habe hier eine Frage zum Bürgerschaftlichen Engament:
Das Finanzministerium hat eine Förderung vereinbart dass es etwas von der Steuer gibt, wenn man sich ehrenamtlich einsetzt. Welche Schritte können sie mir da empfehlen? Bin selber auch in Vereinen Tätig und beim VdK. An wen muss ich mich wenden um einen Antrag zu stellen um an die Fördergelder zu kommen. Danke im Voraus

Mit freundlichen Grüssen

Dieter Köpf

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Köpf,

vielen Dank für Ihre Frage zum Bürgerschaftlichen Engagement. Sie sprechen den Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements aus dem Bundesfinanzministerium an, den wir am 6. Juli 2007 im Bundestag verabschiedet haben.

Dieses Gesetz ist ein beherzter Schritt für die Anerkennung und Unterstützung der 23 Mio Engagierten und ca. 14 Stiftungen bundesweit. Die Neuregelungen stehen für mehr öffentliche Anerkennung, Vereinfachung, mehr Freiräume durch Bürokratieabbau und mehr Anreize für Engagierte und Stifter. Sie tragen die Handschrift der SPD-Bundestagsfraktion. Bürgerinnen und Bürger engagieren sich, wenn wir sie machen lassen und motivieren.

Besonders eingesetzt habe ich mich für
• die Einführung eines allgemeinen „Freibetrags für alle Engagierten“. Erstmals kann jeder ehrenamtlich Tätige nach § 3 Nr. 26a EStG ganz gleich in welchem Bereich er sich engagiert, von seinem Verein oder seiner Einrichtung eine steuerfreie Aufwandspauschale bis zu 500 € jährlich erhalten, ohne die entstandenen Aufwendungen beim Finanzamt durch Einzelnachweise belegen zu müssen. Dies ist eine richtige und wichtige Maßnahme zur Entlastung aller ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger.

Weiterhin interessant für Sie als aktives Vereinsmitglied dürften außerdem sein,
• dass wir die sog. Übungsleiterpauschale von jährlich 1.848 Euro auf 2.100 Euro erhöht haben. Diese Pauschale können Vereine nach § 3 Nr. 26 EStG an ihre Engagierten für nebenberuflichen Tätigkeiten mit pädagogischem Bezug als Übungsleiter, Erzieher, Betreuer oder für vergleichbare nebenberufliche Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen zahlen.

Das ist eine echte Unterstützung für die soziale und integrative Arbeit in den Vereinen, sei es im Sport, in der Kultur oder bei den pädagogischen Betreuern im Umweltbereich.

Sie müssten sich also an Ihren Verein wenden, ob er die Übungsleiterpauschale für pädagogische Tätigkeiten evt. bereits auszahlt bzw. ob er vorhat – einen allgemeinen Freibetrag an seine aktiven Mitglieder zu zahlen.

Der Gesetzentwurf soll am 21. September 2007 im Bundesrat verabschiedet werden und rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Weitere Informationen zum Thema können Sie unter http://www.spdfraktion.de/engagement/ finden.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Kumpf