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Antwort von Ute Vogt
SPD
• 20.08.2013

(...) Gleiche Arbeitnehmerrechte für Beschäftigte bei Kirchen sind vereinbar mit dem kirchlichen Selbstverwaltungsrecht.“ (...) Zu Ihrer dritten Frage: Die Religionsfreiheit gehört zu den in unserem Grundgesetz verankerten Menschenrechten. (...) Nach sorgfältiger Abwägung der betroffen grundrechtlichen Rechtsgüter – Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, Recht der Eltern auf elterliche Erziehung, Religionsfreiheit des Kindes und der Eltern sowie Schutz des Kindeswohls – steht für mich das Recht des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit an erster Stelle. (...)

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