Frage an Uwe Beckmeyer bezüglich Finanzen

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Frage von Heinz K. •

Frage an Uwe Beckmeyer von Heinz K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Beckmeyer,

vor dem Hintergrund der Verfassungsklage des Landes Bremen bezüglich der Schieflage des Länderfinanzausgleichs hat die Bürgerschaft Landtag gestern auch mit den Stimmen Ihrer Partei beschlossen, die zum 1. Januar 2008 geplante Besoldungserhöhung für Beamte auszusetzen und in 2 Schritten erst zur Mitte des Jahres 2008 und Anfang des Jahres 2009 durchzuführen. Abgesehen davon, dass es sich bei der geplanten Besoldungsanpassung in Höhe von 2,9 % um die erste Anpassung seit dem Jahre 2004 handelt, sind zwischenzeitlich durch den Wegfall der Zahlung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes (zumindest bei mir) und sonstiger Verschlechterungen Einkommenseinbußen in Höhe von rund 15 % eingetreten. Meine Ausgaben haben sich allerdings nicht in diesem Proporz verringert, sondern sind im Gegenteil gestiegen.
Sie werden sicherlich verstehen, dass ich vor diesem Hintergrund keinerlei Verständnis für eine Diätenerhöhung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages von rund 10 % habe (auch die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft wollen sich ja die Diäten erhöhen). Die technischen Begründungen für diese Steigerung sind mir bekannt, gleichwohl ich sie in dieser Form und zum jetzigen Zeitpunkt nicht teilen kann. Auch ich bin für eine gerechte Besoldung der Abgeordneten, allerdings verlange ich das gleiche Recht auch für mich.
Meine Frage lautet deshalb, in welcher Weise Sie sich dafür einsetzen werden, auch den Bremischen Beamten die ihnen zustehende Besoldungsanpassung zeitnah zukommen zu lassen und insofern auf Ihre Partei einzuwirken. Auch Ihre Bremer Parteimitglieder bestätigen letztendlich ja die Tatsache, dass Bremen nicht ein Ausgaben-, sondern ein Einnahmeproblem hat. Dieses Problem kann allerdings nicht alleine die Bremische Beamtenschaft lösen.

Für eine Beantwortung meiner Anfrage wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichem Gruß, Ihr Heinz Koch.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Koch,

vielen Dank für Ihre kritischen Anmerkungen zur Frage der Besoldung der bremischen Beamtinnen und Beamten und die Frage der so genannten Abgeordnetendiäten.

Ich kann Ihren Unmut gut verstehen. Auch ich bin über den Zeitpunkt der Debatte über die Abgeordnetenentschädigungen nicht glücklich.

Entscheidend ist für mich, dass bei einer künftigen Regelung eine Absenkung des Altersvorsorgeanspruches vorgenommen und zudem ein dauerhafter Orientierungsmaßstab für die Abgeordnetenentschädigung festgelegt wird; wie Sie vielleicht wissen, ist den Abgeordneten durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts auferlegt worden, über die Höhe ihrer Entschädigung selbst zu entscheiden. Ich würde mir eine Lösung wünschen, die für mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger sorgt.

Im Land Bremen wird die Besoldung der Beamtinnen und Beamten erstmals seit 2004 zum 1. Oktober 2008 um 1,9 Prozent angehoben und zum 1. Oktober 2009 noch einmal um ein Prozent. Hierzu werden in 2008 und 2009 insgesamt rund 25 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Darauf haben sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen in ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt. Schließlich leisten die Beamtinnen und Beamten im Zwei-Städte-Staat eine gute und wichtige Arbeit, die es – auch finanziell – anzuerkennen gilt.

Die Entscheidung, die Besoldung und Versorgung stufenweise zu erhöhen, ist vor dem Hintergrund der schwierigen finanziellen Lage des Landes zu sehen. Im Rahmen der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht für eine stadtstaatengerechte Finanzausstattung hat sich das Land auf einen sehr engen Ausgaberahmen verpflichtet. Dabei wird ein jährlicher Zuwachs bei den Personalausgaben von 1 bis 1,4 Prozent zugrunde gelegt.

Aus der Rolle Bremens als Haushaltsnotlageland ergibt sich noch eine zweite Konsequenz: Wir müssen sehr genau darauf achten, was die anderen Länder und der Bund tun, und das gilt eben auch mit Blick auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsbezüge der Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand.

Die Zuständigkeit für das Beamtenrecht, und damit auch für die Besoldung, liegt seit 2006 bei den Bundesländern. Dies hat nun dazu geführt, dass die einzelnen Länder hier sehr unterschiedlich vorgehen. Während Niedersachsen zum 1. Januar 2008 erhöht, werden die Bezüge in Berlin bis mindestens zum Jahr 2010 überhaupt nicht angepasst.

Doch wenn man sich das Beispiel Niedersachsen einmal genauer anschaut, wird man rasch feststellen, dass sich die bremischen Beamtinnen und Beamten am Ende nicht schlechter stellen: Dies zeigt der direkte Vergleich der absoluten Beträge der Sonderzahlungen und Besoldungsanpassungen, die zwischen 2004 und 2009 in Niedersachsen gezahlt wurden und werden.

Bei wachsenden Pensionslasten, die aus dem Personaltopf finanziert werden müssten, wäre ein drastischer Personalabbau im gesamten öffentlichen Dienst die Folge. Das wollten wir auf jeden Fall verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Beckmeyer