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Antwort von Uwe Lagosky
CDU
• 20.01.2015

(...) Sofern Bedürftigkeit nach § 2 SGB XII durch eigenes Einkommen, wozu Renten gehören, vermieden werden kann, sind Leistungsbezüge aus Mitteln der Grundsicherung auch anteilig nicht möglich. Für die Anrechnung ist dies der Sachgrund: Leistungen der Grundsicherung werden durch Steuern, Leistungen der Rente werden durch Versicherungsbeiträge finanziert. (...)

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