Frage an Volker Beck bezüglich Gesundheit

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Volker Beck
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Detlev R. •

Frage an Volker Beck von Detlev R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Beck

Gesetzliche Grundlage:
Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit
fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich
begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung
benötigen, haben laut Sozialgesetzbuch Anspruch auf spezialisierte
ambulante Palliativversorgung.

Sie umfasstärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich deren
Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle.

Ziel ist, die Betreuung Sterbender in der häuslichen Umgebung zu
ermöglichen.

Warum ist diese Leistung bei nur wenigen Krankenkassen Standard?
Oder sind es mal wieder politische Lippenbekenntnisse, warum findet es
keinen verbindlichen Eingang in die Leistungskataloge der gesetzlichen
Krankenkassen, es sitzen ja nun genügend Politiker in den Aufsichtsräten
der Gesetzlichen Krankenkassen.

Mit freundlichen Grüßen Detlev Rademacher

Portrait von Volker Beck
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Rademacher,

die Politik - die GesundheitspolitikerInnen aller Fraktionen - aber insbesondere wir Grünen haben immer wieder die Umsetzung der Spezialisierten ambulanten Pallliativversorgung (SAPV) angemahnt. Wir Grünen haben die schwierige Umsetzung als erste politisch aufgegriffen und haben im Februar 2008 eine kleine Anfrage dazu gestellt. Die Antwort der BR findet man unter der Drucksache 16/8042 ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/080/1608042.pdf ). Es folgten schriftliche Fragen im August 2008 zur Frage Übergangsregelungen, Qualifizierung und immer wieder Berichtsanfragen im Gesundheitsausschuss. In den letzten Wochen scheint Bewegung in die notwendigen Vertragsabschlüsse zwischen Palliativnetzen und Krankenkassen zu kommen. Im Rahmen des Arzneimittelgesetzes, dass Mitte Juni vom Bundestag verabschiedet wird, erfolgt eine gesetzliche Klarstellung, dass die SAPV auch in stationären Hospizen von den Krankenkassen zu übernehmen ist.

Mit den besten Grüßen

Büro Volker Beck