Frage an Volker Beck bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Volker Beck
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Frage von Ben B. •

Frage an Volker Beck von Ben B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Mit welcher Begründung haben sie Volker Beck als Mitglied des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung u.a. für die Immuitätsaufhebung von Diether Dehm, Inge Höger, Sevim Dagdelen, Jan van Aken, MdB DIE LINKE gestimmt? das ist für mich unverständlich.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Brusniak,

das Immunitätsrecht dient der Funktionsfähigkeit des Parlaments und schützt den einzelnen Abgeordneten in seiner freien Mandatsausübung. Das heißt es soll verhindern, dass das Parlament nicht mehr arbeitsfähig ist und die Justiz nicht willkürlich gegenüber Abgeordneten vorgeht. Es zielt nicht darauf, dem Abgeordneten außerhalb des Parlaments Sonderrechte bezüglich einer bestimmten Handlung einzuräumen. Das ist gut so: dass Abgeordnete im Rechtsstaat nicht privilegiert, sondern Bürgerinnen und Bürger wie alle sind, begrüßen wir ausdrücklich. Bürgerinnen oder Bürger, die den Aufruf zum Schottern unterzeichnet haben, müssen sich nach gegenwärtiger Rechtslage wegen (versuchter) öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) verantworten. Für Abgeordnete kann insoweit nichts anderes gelten. Ob man das Schottern als zivilen Ungehorsam einordnet oder als Straftat, die Leib und Leben von Menschen gefährdet, steht auf einem anderen Blatt. Dies ist eine politische und gegebenenfalls auch eine rechtliche Entscheidung. Auch für eine Einstellung durch die Staatsanwaltschaft oder einen Freispruch durch das Gericht muss zunächst auch die Immunität aufgehoben werden. 

Es ist üblich, dass bei einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Ermittlungen die VertreterInnen im Immunitätsausschuss grundsätzlich gemeinsam die Immunität aufheben. In einer Demokratie entscheidet eine Richterin oder ein Richter, ob etwas strafbar ist. Warum soll eine Studentin ohne Einkommen beispielsweise für ihre Strafzahlung extra kellnern müssen oder gar einen Eintrag in ihr Führungszeugnis fürchten, während ein Abgeordneter für die gleiche Tat ohne Strafe ausgeht?

Kern dieser unwürdigen Kampagne von Abgeordneten der Linkspartei ist es auch unserer Sicht, dass Abgeordnete hier besser gestellt werden sollen als alle anderen AtomkraftgegnerInnen. Und wer nicht dieser Meinung ist, fällt der Antiatombewegung in den Rücken. Das ist in der Frage zu unterkomplex. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass die Immunität von Abgeordneten nicht dazu dienen darf, Abgeordnete vor den Bürgerinnen und Bürgern besser zu stellen, sondern nur dem Schutz der Freiheit des Mandats. Deshalb bitten die Grünen KollegInnen in solchen Situationen in der Regel selbst um Aufhebung der Immunität.

Mit freundlichen Grüßen

Team Volker Beck