Frage an Volker Beck bezüglich Recht

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Volker Beck
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Frage von Ivo R. •

Frage an Volker Beck von Ivo R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Volker Beck, wie man aus der Presse entnehmen kann
(siehe z.B.: www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-deutschland-liefert-schusswesten-an-assad-gegner-a-901956.html )
hat die Bundesregierung vor, Schutzwesten / beschusshemende Westen an die Aufständischen in Syrien zu liefern (bzw. liefert diese bereits) Hierzu stelle ich Ihnen folgende Fragen:

1. Gemäß deutschem Recht handelt es sich bei diesen Westen um sogenannte Schutzwaffen ( passive Waffen. Im näheren Sinn liefert die Bundesregierung somit doch Waffen, was derzeit gegen ein bestehendes Embargo verstoßen würde. Ebenso spricht sich die Bundesregierung öffentlich gegen die Lieferung von Waffen "aller Art" aus. Wie sind diese Lieferungen in diesem Kontext zu sehen? Ist hier keinerlei Mandat oder eine Abstimmung im Bundestag von Nöten?

2. Wie wird sichergestellt, dass diese Schutzwaffen (Westen) nur in die Hände von freiheitlich-demokratischen Kräften in Syrien gelangen und auch dort verbleiben? Wer ist der offizielle Empfänger dieses Geschenks? Die syrische Opposition, die FSA oder eine sonstige Vereinigung / juristische Person o.ä.?
3. Es wird nicht erwähnt ob diese Lieferung auch entsprechend vergolten / bezahlt wird. Handelt es sich hierbei um ein "Geschenk" des Bundes?

Ich freue mich auf Ihre Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ivo Ringe

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Ringe,

Schutzwesten sind keine Kriegswaffen, daher sind sie nicht in der Kriegswaffenliste. Es handelt sich aber (abhängig von der Schutzklasse) trotzdem um Rüstungsgüter (sog. sonstige Rüstungsgüter) die in der AWV Ausfuhrliste Teil 1 A Position 0013 aufgeführt sind. Daher: ja es sind Rüstungsgüter wenn sie für militärische Zwecke gebaut wurden. Wenn man "zivile" Versionen liefert aber nicht. Wo da technisch die Grenze verläuft kann ich nicht sagen, aber grundsätzlich verwenden Polizei und Militär unterschiedliche Munition. Polizei sog. Mannstop Munition die im Körper verbleibt und dort splittert und Militärs Vollmantelgeschoße die ggf. auf der anderen Seite aus dem Körper wieder austreten. Außerdem haben Gewehre ein größeres Kaliber (daher höherer Durchmesser der verwendeten Kugeln) und die Munition eine höhere Durchschlagskraft. Das wird sich sicher auch in der Konstruktion der Westen niederschlagen. Daher bestehen unterschiedliche Standards. Welche Westen man liefert oder liefern will weiß ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Team Volker Beck