Frage an Volker Beck bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Volker Beck
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage an Volker Beck von Walther O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Beck,

auf abgeordnetenwatch habe ich gelesen, dass Sie im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sind, deswegen wende ich mich an Sie.
Seit etwa einem Jahr verfolge ich den "Fall des Gustl Mollath" in den Medien. Bei Gustl Mollath handelt es sich um den Mann, der Schwarzgeldgeschäfte der Hypovereinsbank - und in die seine Frau verwickelt war - zur Anzeige gebracht hat. Doch statt seiner Anzeige nachzugehen, wurde er von einem Richter in Bayern in die geschlossene Psychatrie eingewiesen. Sein umfangreiches Material zu den Schwarzgeldgeschäften wurde weder von der Steuerfahndung noch von dem Gericht verfolgt.
Nun sitzt der Mann seit mehreren Jahren in der Psychatrie, wobei es gegen ihn ausgelegt wird, dass er eine Behandlung ablehnt. Allerdings hat ein Gutachter bei ihm keine psychische Auffälligkeit festgestellt, deswegen ist seine Weigerung für mich nachvollziehbar.
In seinem Fall gibt es so viele Ungereimtheiten, dass nun selbst die Staatsanwaltschaft die Wiederaufnahme des Verfahren beantragt hat. Trotzdem bleibt der Mann weiter unter Verschluss.
Deshalb lauten meine Fragen: Wie ist es mit den Menschrechten vereinbar, dass Personen, die unsaubere Geschäfte der Finanzwirtschaft aufdecken, in der geschlossenen Psychatrie landen?
Ist Ihnen der Fall Mollath schon bekannt und wird er unter den Abgeordneten Ihrer Fraktion diskutiert?

Walther Oppermann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Oppermann,

der Fall von Herrn Gustl Mollath ist uns hier in der Bundestagsfraktion gut bekannt. Wenn ein Mensch zu Unrecht seiner Freiheit beraubt wird - und die möglicherweise noch aufgrund eines unfairen Verfahrens - dann verstößt dies gegen die Menschenrechte. Insbesondere gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Artikel 5 EMRK) und das Recht auf ein faires Verfahren (Artikel 6 EMRK).

Die Justiz und der Strafvollzug liegen in der Hand der Länder. Im Falle von Herrn Gustl Mollath ist also der Freistaat Bayern alleine zuständig. Als Bundespolitiker ist es für Herrn Beck daher verfassungsrechtlich unmöglich, auf diesen Fall Einfluss zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Team Volker Beck