Frage an Volker Schneider bezüglich Soziale Sicherung

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Volker Schneider
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Frage von Roswitha O. •

Frage an Volker Schneider von Roswitha O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schneider

Ich habe auf der Seite abgeordnetenwatch.de von Herrn Gregor Gysi auf Seite 8 eine Frage an Herrn Gysi gestellt.
Herr Gysi wies in seiner Antwort darauf hin, dass er Sie gebeten habe, mir zu antworten, was bisher aber nicht geschehen ist, obwohl Herr Gysi ja die Frage, ob er seine Ausbildungs-und Arbeitszeit in der ehemaligen DDR im Gegensatz zu vielen anderen DDR-Flüchtlingen für seine Rente angerechnet bekommt, am besten selber beantworten kann.
Im Hinblick auf die Wahl am 27.9.09 wäre es doch sinnvoll und wichtig für die Linkspartei, wenn Fragen interessierter Sympathisanten auch beantwortet würden.

Mit freundlichem Gruß und ein reiches Wahlergebnis wünschend erwartet Ihre baldige Antwort Roswitha Osmers

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Osmers,

bisher ist die Anfrage von Herrn Gysi in meinem Berliner Büro meines Wissens nicht eingegangen. Ich nehme mich Ihrer Sache aber gerne an (Ihre Anfrage an Herrn Gysi habe ich mir auf seiner abgeordnetenwatch.de-Seite bereits rausgesucht).

Sie haben selbstverständlich Anspruch auf eine ausführliche Antwort. Bitte haben sie aber Verständnis, dass ich mich so kurz vor der Bundestagswahl erst nächste Woche um Ihre Anfrage kümmern kann. Ich werde mich dann mit der zuständigen Fachpolitikerin, Frau Martina Bunge, umgehend in Verbindung setzten. Nicht zu letzt möchte ich Sie auf unsere 18 Anträge zur verschiedenen Problematiken der Rentenüberleitung Ost unter folgenden Link hinweisen: http://www.linksfraktion.de/thema_der_fraktion.php?artikel=1778712217 . Dort finden Sie auch einen Antrag (Drucksache 16/7026) zu Rentenrechtliche Anerkennung von zweiten Bildungswegen und Aspiranturen in der DDR. Ein zweiter Bildungsweg oder ergänzende Bildungsstufen wurden in der DDR auch absolviert, indem die Betreffenden zeitweilig aus der Erwerbstätigkeit ausschieden. Diese Zeiten wurden dennoch rentenwirksam, was aber nur übergangsweise maximal bis zum 31. Dezember 1996 anerkannt wurde. Wir hatten die Bundesregierung aufgefordert eine Regelung zu schaffen, die diese Zeiten als Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit anerkennt. Allerdings wurde dieser und alle anderen Anträge von SPD/CDU FDP und Bündnis 90 /DIE GRÜNEN abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Volker Schneider