Frage von Florian K. • 21.06.2013 Sehr geehrter Herr Nadler, "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." So steht es jedenfalls in unserem Grundgesetz. Antwort von Walter Nadler CSU • 24.06.2013 (...) Was die Änderung des bayerischen Feiertagsgesetzes anbelangt, so verwundert mich die Haltung der beiden großen Kirchen. Von keiner kamen Einwände. (...)Bayern 2008 - 2013Kultur Teilen