Frage an Waltraud Lehn bezüglich Soziale Sicherung

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Waltraud Lehn
SPD
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Frage von Johannes O. •

Frage an Waltraud Lehn von Johannes O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Lehn,

heute habe ich gelesen, dass sich SPD und CDU darüber geeinigt haben, die Diäten in 2008 um 6% entsprechend den Lohnabschlüssen zu erhöhen. Dies finde ich als Rentner sehr verwunderlich, da hier wohl mit zweierlei Maß gemessen wird.

Bei der Diätenerhöhung wird genauso wie bei der Rentenerhöhung die Lohnentwicklung zugrunde gelegt. Doch diese scheint bei den Rentnern eine andere zu sein als bei den Abgeordneten, denn nach langer Pause 2007 Rentenerhöhung 0,54% - Diätenerhöhung 9% und 2008 Rentenerhöhung 1,1% - Diätenerhöhung 6%.

Können Sie mir bitte diese Differenz erklären!

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Ophoven

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ophoven,

vielen Dank für Ihre Frage an mich. Gleichzeitig bitte ich Sie, meine verspätete Antwort zu entschuldigen. Wie Sie in der vergangen Zeit sicherlich den Medien entnehmen konnten, wurde das Vorhaben der Diätenerhöhung noch Ende Mai wieder von der Tagesordnung genommen.

Lassen Sie mich trotzdem kurz erläutern, wie diese Erhöhung zu Stande kam: Viele Bürger haben den verständlichen Wunsch, dass die Abgeordneten nicht selber über die Höhe ihres Gehaltes entscheiden können. Das Bundesverfassungsgericht hingegen hat geurteilt, dass es durchaus zu den Aufgaben des Bundestages gehört, die Entlohnung seiner Mitglieder festzulegen. Um beiden Positionen gerecht werden zu können, hat das Parlament Anfang 2008 eine Lösung gefunden. Diese sieht die Koppelung der Abgeordnetengehälter an die Besoldung von Bundesrichtern oder Bürgermeistern mittelgroßer Städte vor, da der Verantwortungsbereich vergleichbar ist. Kurz nach diesem Beschluss kam es zu einer Besoldungserhöhung im öffentlichen Dienst, wodurch auch die oben angesprochenen Vergleichsgehälter stiegen. Gemäß der Regelung hätte die Bezahlung der Abgeordneten also auch steigen müssen. Obwohl die Erhöhung dieses Jahr nicht umgesetzt wurde, halte ich die Regelung für eine gute Lösung.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Waltraud Lehn