Frage an Waltraud Lehn bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Waltraud Lehn
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Frage von Tom K. •

Frage an Waltraud Lehn von Tom K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Fr. Lehn!

wie ich mit entsetzen feststellen mußte, haben sie dem BKA-Gesetz zugestimmt. ich muss zugeben, ich bin ein wenig verwundert. in ihrer antwort vom 19.03.2007 zu selbigen thema haben sie geschrieben: "Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich für hohe rechtsstaatliche Hürden für Online-Durchsuchungen einsetzen werde. Eine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss ist nicht akzeptabel". leider haben sie gestern einem gesetz zugestimmt, wo diese hohe rechtsstaatliche hürde zur kleinen bodenschwelle degradiert wurde, trotz ihrer zusicherung. nun kann also auch der präsident des BKA`s im notfall eine onlinedurchsuchung anordnen, ohne richterlichen beschluss. warum diese kursänderung von ihnen?

http://www.heise.de/newsticker/Weg-frei-fuer-bundesweite-heimliche-Online-Durchsuchungen--/meldung/118475

ich finde es einfach ungeheuerlich und beängstigend, wie weit mit dem BKA gesetz in meine persönlichkeitsrechte eingegriffen wird, es ist ja nicht nur die onlinedurchsuchung. die neuen befugnisse des BKA´s sind hier ja wesentlich weitreichender.

in der letzten zeit passiert es immer häufiger, dass das Bundesverfassungsgericht gesetzesänderungen am GG einschränkt oder sogar kassiert. haftet hier eigentlich irgendwer für?
ich habe den eindruck, dass die große koalition immer mehr nach dem motto handel "ändern wir einfach mal etwas, vielleicht kommt es ja durch".
ich mache mir immer mehr sorge um unseren rechtsstaat, in welche richtung wir gehen. heute sind es onlinedurchsuchungen, videoüberwachung oder die verdachtsunabhängige vorratsdatenspeicherung etc. was kommt im jahr 2020?

MfG
TK

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kiewi,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum BKA-Gesetz.

In meiner Antwort vom 19.03.2008 habe ich Ihnen versichert, dass für mich eine Online-Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss nicht akzeptabel ist. Das im November verabschiedete BKA-Gesetz sieht vor, dass das Instrument der Online-Durchsuchung nur unter sehr hohen Hürden durch einen Richter angeordnet werden kann, d. h. ohne einen richterlichen Beschluss ist die Online-Durchsuchung nicht möglich.

Der Eilfall, der im Gesetz vorgesehen ist, kann nur in Anspruch genommen werden, wenn ein Richter tatsächlich nicht erreichbar ist. Die SPD wird darauf drängen, dass Bereitschaftsdienste in allen BKA-Standorten vorhanden sind. Mit der Befristung der Maßnahme auf zwölf Jahre wurden außerdem Voraussetzungen geschaffen, dem Gesetzgeber Möglichkeiten zur Korrektur zu geben.

Mit dem BKA-Gesetz wurde meines Erachtens eine Lösung erarbeitet, die sich an die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hält und ein ausgewogenes Verhältnis von Freiheit und Sicherheit aufweist. Der verfassungsrechtlich gebotene Datenschutz ist gewährleistet.

Der internationale Terrorismus ist eine große Herausforderung unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates. Das BKA-Gesetz wurde im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes novelliert.

Sicher haben Sie die aktuellen Entwicklungen verfolgt. Der Bundesrat hat dem BKA-Gesetz nicht zugestimmt. Das Bundeskabinett wird nun den Vermittlungsausschuss anrufen.

Mit freundlichen Grüßen

Waltraud Lehn, MdB