Frage an Willfried Maier bezüglich Kultur

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Willfried Maier
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Frage von Götz L. •

Frage an Willfried Maier von Götz L. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Dr. Maier,
gestern Abend 24.03.07 habe ich mit erschrecken gesehen, dass ein altes Fachwerkbauernhaus Friedhofstr. Ecke Große Str. in Hamburg-Harburg abgerissen wird.

Es ist in den Internet-Seiten der Stadt Hamburg als Beispiel der
ländlichen Bebauung in Eißendorf dargestellt.

Wird hier vielleicht der Denkmalschutz mißachtet?

Viele Eißendorfer haben das Gebäude noch in Erinnerung wegen des bekannten Eisgartens Moje!

Ich bin erstaunt, dass solch ein Haus nicht restauriert werden muss?!?

Vielen Dank für eine Antwort
Götz Lefeber

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Sehr geehrter Herr Lefeber,

leider kenne ich das Haus und die Situation in Eißendorf nicht aus eigener Anschauung. Ich bemühe mich um eine Auskunft vom Amt für Denkmalschutz. Da die Mitarbeiter aber viel unterwegs sind, habe ich bisher noch niemanden sprechen können, der zuständig ist . Sobald mir das gelungen ist, melde ich mich wieder.

Mit freundlichen Grüßen

Willfried Maier

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Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Willfried Maier (GAL) vom 30.03.07
und Antwort des Senats

Betr.: Denkmalschutz mit Abrissbirne?

Auf der Internetseite "hamburg.de", findet sich auf der Unterseite "Eißendorf, Gut Moor, Langenbek, Marmstorf, ..." eine Charakterisierung dieser Stadtteile. Als Bildmotiv wird das Foto "Bauernhof in Eißendorf" als Beispiel für die dörflichen Strukturen und die typischen reetgedeckten Bauern- und Fachwerkhäuser verwendet. (Siehe unter http://www.hamburg.de/artikel.do?cid=3879918 .)

Ich frage den Senat:

1. Handelt es sich bei diesem abgebildeten "Bauernhof in Eißendorf" um ein denkmalgeschütztes Objekt oder ist das Objekt aufgenommen worden in die Liste der denkmalwürdigen Objekte? Bitte Begründung anfügen, warum das Gebäude
a) unter Schutz gestellt/bzw. nicht unter Schutz gestellt wurde?
b) in die Liste der denkmalwürdigen Objekte aufgenommen/bzw. nicht aufgenommen wurde?

Nein. Das auf der Internetseite von hamburg.de abgebildete Gebäude Friedhofstraße 2 ist zwar Teil des ehemaligen Dorfes Eißendorf, allerdings wurde das 1814 errichtete kleine Wohnwirtschaftsgebäude seit seiner Entstehung mehrfach so stark umgebaut, dass es schon seit längerem nicht mehr die Voraussetzungen des § 2 Hamburgisches Denkmalschutzgesetz erfüllt.

2. Die Kulturbehörde veröffentlichte auf ihren Internetseiten das "Verzeichnis der Denkmäler" ( http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/kulturbehoerde/denkmalschutz/verzeichnis.html ). Hierin findet sich der Eintrag "Friedhof-straße" ohne Hausnummer, aber mit der Angabe "Baujahr 1917/ 1922". Handelt es sich hierbei um den im Internet abgebildeten "Bauernhof in Eißendorf"? Falls nein: um welches Gebäude in der Friedhofstraße handelt es sich bei diesem Eintrag? Welche Gründe führten zur Aufnah-me des Gebäudes in die Liste?
Nein. Bei dem Objekt Friedhofstraße ohne Hausnummer handelt es sich um ein auf dem Ehren-friedhof nahe der Bremer Straße gelegenes Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges, welches aufgrund seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung Aufnahme in das Ver-zeichnis gefunden hat.

3. Trifft es zu, dass ein altes Fachwerkgebäude in der Friedhofstraße, Ecke Große Straße derzeit abgerissen wird bzw. bereits abgerissen wurde?

4. Handelt es sich dabei um das Gebäude auf dem Foto oder um das in dem Verzeichnis der Denkmäler. Falls nein: um welches Gebäude handelt es sich? Bitte Angaben zu Anschrift, Baujahr, Baustil u. s. w.

Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. a) und 1. b).

5. Handelt(e) es sich bei dem betreffende Gebäude um ein Denkmal oder ein denkmalwertes Gebäude? Bitte Begründung anfügen.

Auf ihrer Homepage gibt die Kulturbehörde Auskunft darüber, dass aufgrund einer Ergänzung des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes, die im April 2006 in Kraft trat, "sich nunmehr für die Eigentümer bzw. sonstigen Verfü-gungsberechtigten von Objekten, die in dem Gesamtverzeichnis enthalten sind, nach § 7 a Abs. 1 für alle geplanten baulichen Eingriffe bzw. Verände-rungen eine Anzeigepflicht gegenüber dem Denkmalschutzamt" ergibt. Die Anzeige müsse spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme schriftlich an das Denkmalschutzamt gerichtet werden.

6. Ist das Denkmalschutzamt vom Eigentümer informiert worden über den geplanten Abriss eines Fachwerkgebäudes in Eißendorf?
Siehe Antwort zu 1. a) und b).

7. Wann und auf welchem Wege erhielt das Denkmalschutzamt Kenntnis über den Abriss?
Das Denkmalschutzamt hat im Zusammenhang mit der vorliegenden Anfrage von dem Abriss erfahren.

8. Gab es Einspruch des Denkmalschutzamtes gegen den Abriss? Wenn nein: warum nicht?

9. Hat das Denkmalschutzamt den Abriss genehmigt? Wenn ja: auf welcher Grundlage?
Siehe Antwort zu 1. a) und b).

10. Wie stellt sich für den Senat der Bestand an Fachwerk- und Bauernhäusern in Harburg dar?
Auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg befindet sich noch immer eine größere Anzahl an historischen Fachwerk- und Bauernhäusern. Dabei handelt es sich insbesondere um historische Ortskerne in den ländlich geprägten Randgebieten der Stadt. Die Bedeutung der Fachwerk- und Bauernhäuser im Bezirk Harburg ist von der zuständigen Behörde in der Denkmaltopographie Harburg dargestellt worden.
Im Übrigen hat der Senat sich hiermit nicht befasst.

11. Welche und wie viele der Fachwerk- und Bauernhäuser stehen bereits unter Denkmalschutz? Wie viele davon sind auf der Liste der denkmalwürdigen Objekte ver-zeichnet?
Seit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes 1920 sind verschiedene historisch bedeutende Fachwerk- und Bauernhäuser in die Denkmalliste eingetragen worden. Genauere Angaben lassen sich in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermitteln.

12. Mit welchen Maßnahmen schützt der Senat die alten Dorfkerne und Denkmale bäu-erlichen Lebens in Harburg?
Neben dem denkmalrechtlichen Instrumentarium (Eintragung in die Denkmalliste sowie Benach-richtigung der Eigentümer von denkmalschutzwürdigen Fachwerk- und Bauernhäusern gem. § 7 a Hamburgisches Denkmalschutzgesetz) werden entspre-chende Objekte u. a. auf der Grundlage planungsrechtlicher Instrumentarien wie Festsetzung von Erhaltungsgebieten nach § 172 Baugesetzbuch sowie durch denkmalrechtliche Festsetzungen im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen geschützt.

13. Wie viele Fachwerk- oder Bauernhäuser und denkmalwürdige Objekte in Harburg sind in den vergangenen fünf Jahren
a) abgerissen worden?
b) baulich verändert worden?
Siehe Antwort zu 11.

14. Wann erlangte jeweils das Denkmalschutzamt davon Kenntnis?

15. Welche Maßnahmen ergriff das Denkmalschutzamt in diesen Fällen?
Regelmäßig wird das Denkmalschutzamt im Rahmen einer Anzeige durch den Eigentümer oder durch die mit einer Bauanfrage befassten Bauprüfabteilungen der Bezirksämter von den ge-planten baulichen Veränderungen informiert. Nach der Überprüfung der Denkmalschutzwürdigkeit des betreffenden Objekts erfolgt die Abstimmung der baulichen Veränderungen mit dem Denkmalschutzamt.