Frage an Willi Brase bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Willi Brase
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Frage von Dieter S. •

Frage an Willi Brase von Dieter S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Brase,
inwieweit ist aus Ihrer Sicht die Selbstverwaltung der BA (Interessenvertreter der Arbeitgeber, Arbeitsplatzbesitzer und Öffentlicher Hand) hinreichend politisch legitimiert, die Geschäftspolitik im SGB-II-Bereich mitzubestimmen? Diese Selbstverwaltung hat unbestritten vorrangig betriebswirtschaftliche Ziele( Beitragssenkung) im Blick mit dem Ergebnis, dass die gesamtgesellschaftlichen Kosten (Steuern) für die Allgemeinheit (Arbeitslose, Hausfrauen, Studenten, Beamte etc.) steigen!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steffmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich nach der politischen Legitimation der Selbstverwaltung der BA erkundigen.

Nach meiner Ansicht ist die Selbstverwaltung der BA hinreichend politisch legitimiert. Die Bundesagentur für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Anstaltscharakter. Nach § 393 Abs. 1 SGB III unterliegt sie der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Verwaltungsrat ist das zentrale Organ der Selbstverwaltung. Dieser ist drittelparitätisch aus je sieben ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaft besetzt. Dadurch sind die Gruppen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber – das heißt, diejenigen, die mit ihren Beiträgen die Arbeitslosenversicherung finanzieren (!) – mit eingebunden. Eine der Hauptaufgaben ist die Steuerung der aktiven Arbeitsmarktpolitik und deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. So kann man durchaus der Meinung sein, dass eine Absenkung der Beitragssätze eine höhere Investition der Betriebe in Arbeitsplätze zur Folge hat. Ich bevorzuge allerdings eine höhere Konzentration auf die Fort- und Weiterbildung der Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer sowie in eine zielgerichtete Vermittlung. Besonders wichtig ist mir die Förderung und Ausbildung von jungen Menschen. Hier wäre ich bereit, einer geringeren Absenkung der Beiträge zuzustimmen.

Eine besonders von der FDP geforderte Privatisierung der Bundesagentur (Stichwort Drei-Säulen-Modell) lehne ich ab. Um die anvisierten Einsparungen zu erreichen wird u. a. eine Beendigung der aktiven Arbeitsmarktpolitik angestrebt, was zum Beispiel ein Streichung von Weiterbildungsmaßnahmen oder Eingliederungszuschüsse für Langzeitarbeitslose bedeuten würde.

Nicht zu vergessen ist auch der Aspekt, dass die deutschen Sozialversicherungssysteme den Abbau des regionalen Wohlstandsgefälles mit einem beträchtlichen Finanzausgleich zwischen armen und reichen Regionen unterstützt. Das Einnahme- und Ausgabesystem der Sozialversicherung beinhaltet eine systemimmanente regionale Umverteilung. Dabei werden die Leistungen innerhalb dieser Systeme überwiegend von den sozialversicherten Beschäftigten getragen. Daneben stellen aber auch die Bundeszuschüsse an die Sozialversicherung eine bedeutende Einnahmequelle dar. Der Bund ist gesetzlich dazu verpflichtet, Defizite in den Sozialkassen auszugleichen. Diese Zuschüsse finanzieren sich aus Steuermitteln, an deren Aufbringung sich die Regionen entsprechend ihrer Steuerkraft beteiligen. Dabei ist aber zu bedenken, dass die Schaffung von gleichwertigen Lebensbedingungen aller Bürgerinnen und Bürger Sinn und Zweck dieses solidarischen Systems ist.

Mit freundlichen Grüßen,

Willi Brase, MdB