Frage von Armin W. • 05.09.2008 Sehr geehrter Herr Berndt, am 15. August dürfen 80% der Bayern Mariä Himmelfahrt als gesetzlichen Feiertag feiern. Dieser Tag wird von den Arbeitgebern bezahlt, während wir hier arbeiten müssen und Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeitsstelle haben. Antwort ausstehend von Wolfgang Berndt DIE LINKE Bayern Wahl 2008Soziale Sicherung Teilen