Frage an Wolfgang Beuß bezüglich Recht

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Wolfgang Beuß
CDU
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Wolfgang Beuß von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Beuß,

seit dem 31.3.06 steht(Auszug) im Gästebuch der Humanisten(GoogleWeb, HVD): Was ist aus der Bitte um Amnestie für angebliche Kirchensteuerhinterzieher geworden? Ich bekam nämlich diese Woche auch die Aufforderung, meinen Austritt vor 35 Jahren nachzuweisen - was ich nach zahlreichen Umzügen nicht mehr kann. Wie wird das jetzt gehandhabt?

Nach dem Lesen von Medienberichten - Beispiel: Berliner Tagesspiegel - enthalten unter http://www.kirchensteuern.de, Kirchen und Geld, Spezial Rasterfahndung, wird die Fragestellerin wissen, dass sie mit hohen Kirchensteuer-Nachforderungen rechnen muss.

Noch ist dieses Geschäftsgebaren auf Berlin beschränkt. Nach den Erfahrungen mit dem Kirchensteuerskandal in Schleswig-Holstein - jahrzehntelang Zuvielzahlungen trotz bekannter Ungerechtigkeit bei den Kirchensteuersätzen - ist nach Ratifizierung des Staatskirchenvertrages zu befürchten, dass auch die Nordelbische Kirche die Berliner Methode anwenden wird. Auf beruhigende Auskünfte oder die Freundschaftsklausel sollte man sich nicht verlassen. Erforderlich sind eine Absicherung im Staatskirchenvertrag und eine reale Durchsetzungsmöglichkeit(Kündigungsregelung!). Werden Sie sich dafür einsetzen? Falls nein: Vertreten Sie nur die Interessen der christlichen Minderheit?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reth,

ich danke Ihnen für Ihre Frage.

Zunächst eine kleine Hilfestellung bezüglich des Nachweises Ihres Kirchenaustrittes:
Wissen Sie noch, wo Sie vor 35 Jahren gewohnt haben? In Hamburg ist der Austritt dem Standesamt gegenüber zu erklären. Dort müsste er dann auch heute noch dokumentiert sein.

Über eine Amnestie für Kirchensteuerhinterzieher ist in Hamburg noch nie diskutiert worden. Darüber hinaus ist dies eine kircheninterne Frage, die ich Ihnen als Kirchenexperte der CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft nicht beantworten kann.
Im Übrigen führen die Verträge keine Änderung des Kirchensteuerrechts herbei. Wie bisher auch üblich kann die Kirche, vollkommen unabhängig vom Kirchenstaatsvertrag, Kirchensteuernachforderungen geltend machen. Eine Kündigungsklausel wäre in diesem Zusammenhang also ohne jeden Nutzen.

Meinen Standpunkt zum Thema „Kündigungsklausel“ können Sie der Antwort an
Herrn Koch vom 14. Februar 2006 entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Beuß