Frage an Wolfgang Beuß bezüglich Kultur

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Wolfgang Beuß
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Frage an Wolfgang Beuß von Gerhard R. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Beuß,

die letzte Nachfrage:

Wissen Sie, Frau von der Leyen und Andere aus der CDU, was mit der Durchsetzung des christlichen Überlegenheitsanspruchs angerichtet wird?
Ist religiöser Fanatismus gut für das Zusammenleben und ein geeignetes Mittel der Terrorbekämpfung?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reth,

gerne beantworte ich Ihre Nachfrage. Bitte erlauben Sie, dass ich zunächst einen Ausschnitt aus meiner letzten Nachricht zitiere:

Das Grundgesetz gebietet nicht, dass der Staat alle Religionsgemeinschaften gleich behandelt (Beschluss des BVerfG vom 04.10.1965). Er darf, der verfassungsrechtlichen Unterscheidung in Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 5 Weimarer Reichsverfassung (WRV) folgend, Besserstellungen - beispielsweise Staatsverträge mit Übertragung hoheitlicher Aufgaben wie der Erhebung von Kirchensteuer - auf die Religionsgesellschaften beschränken, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

Da die beiden großen christlichen Kirchen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sind sie also gegenüber anderen Religionsgemeinschaften, die diesen Status nicht haben, mit grundgesetzlicher Legitimation privilegiert. Es ist aber denkbar, dass auch andere Religionsgemeinschaften diesen Status erlangen. Dass die „islamische Gemeinde“ bislang keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, liegt unter anderem daran, dass es sie in dieser Form nicht gibt. Vielmehr gibt es viele kleinere Gruppen, die für sich genommen jeweils nicht groß und relevant genug sind, um diesen Status beanspruchen zu können.

Übrigens gibt es meines Erachtens keinen christlichen
Überlegenheitsanspruch.

Mit freundlichen Grüßen,

Wolfgang Beuß