Frage an Wolfgang Beuß bezüglich Recht

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Wolfgang Beuß
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Frage von Jule T. •

Frage an Wolfgang Beuß von Jule T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Beuß,

Ihe Partei plant in Hamburg ein neues Hundegesetz, dass die bürgerlichen Rechte der Hundehaltenden Bevölkerung drastisch einschränken wird. Da sich auch bei einer Regierungsübernahme durch die CDU im Bund nicht wirklich etwas an der Situation der BürgerInnen ändern wird, werde ich meine Wahlentscheidung davon abhängig machen, ob mein Direktkandidat bereit ist, sich auch für die berechtigten Interessen der Hundehalter einzusetzen.

Hundefreundliche Grüße
Jule Thumser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Thumser,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich antworte Ihnen zeitgleich und im gleichen Wortlaut wie Frau Ketzler, die sich ebenfalls Gedanken um die Bürgerrechte von Hundehaltern macht.

Zahlreiche Bürger sind mit der geltenden Hundeverordnung nicht einverstanden. Die Kritik beginnt bei dem Vorwurf, viel zu restriktiv gegenüber Hunden und ihren Haltern vorzugehen und endet mit Unmutsäußerungen über den ungenügenden Schutz von Bürgern –insbesondere von Kindern – vor Hunden. Auch die Berücksichtigung tierschutzrechtlicher Belange wird sehr unterschiedlich bewertet.

Als Mitglied der CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft möchte ich ganz generell sagen, dass wir stets bemüht sind, Gesetze zu verabschieden, die dem Bürgerwillen entsprechen und ein friedliches Miteinander gewährleisten. In Bezug auf die Hundeverordnung, die nun erstmals seit über fünf Jahren in einer neuen Fassung als Entwurf vorliegt, gestaltet sich die Kompromissfindung allerdings sehr schwierig. Denn bei dem Thema "Hund" scheinen zwei Welten aufeinander zu prallen: Ein Teil der Bürger zählt Hunde zu den besten Gefährten der Menschen, ein anderer Teil der Bevölkerung erkennt in frei herumlaufenden Hunden eine nicht hinnehmbare Gefahr und fordert schon seit vielen Jahren einen Leinenzwang, die Hundehaftpflichtversicherung und den Hundeführerschein.

Bereits vor den ersten Verhandlungen zu einer Neufassung der Hundeverordnung hat der tierschutzpolitische Sprecher meiner Fraktion, Michael Fuchs, viele Gespräche mit unterschiedlichsten Interessenvertretern geführt. Außerdem wurde das Eckpunktepapier der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit im Rahmen einer Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses der Bürgerschaft erörtert. In einer vierstündigen Sitzung legten verschiedene Experten ihre Meinung zu den einzelnen Aspekten der möglichen Eckpunkte dar.

Meiner Meinung nach sind dies alles deutliche Bestrebungen, die verschiedensten Interessen in dem nun vorliegenden Entwurf eines Hundegesetzes zu berücksichtigen.

Ich hoffe, dass gerade der Hundeführerschein als Gehorsamsprüfung erheblich zu Beruhigung der auf beiden Seiten verunsicherten Bevölkerung beitragen wird. Hundehalter können ihrem Hund nach bestandener Prüfung wieder von der Leine nehmen und besorgte Bürger werden sich in dem Wissen, dass Sie nun vor einem erzogenen Hund stehen, sicherer fühlen.

Sicherlich wissen Sie, dass eine Ausbildung in einer Hundeschule nicht zwingend erforderlich ist. Wenn ein Halter oder eine Halterin meint, dass der Hund bereits gut erzogen ist, kann er direkt zur Prüfung angemeldet werden.

Der von der Bürgerschaft verabschiedete interfraktionelle Antrag wurde nach Auswertung der Anhörung von allen drei Fraktionen gemeinsam entworfen und beschlossen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Wolfgang Beuß