Antwort 12.08.2021 von Wolfgang Kubicki FDP
Die Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ist darum richtigerweise in einem eigenen Straftatbestand geregelt, der der Mandatsträgereigenschaft Rechnung trägt.
Die Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ist darum richtigerweise in einem eigenen Straftatbestand geregelt, der der Mandatsträgereigenschaft Rechnung trägt.
Ja, das ist meine Absicht.
(...) Es ist keine prioritäre politische Aufgabe, Diskussionsprozesse von bestimmten Gremien in die Öffentlichkeit zu tragen. (...)