Welche Position unterstützen Sie im Zusammenhang mit Väterrechten? Warum hört man ab und zu in den Medien von diesem Thema und das die Politik sich einsetzen möchte, passieren tut aber leider nichts.

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Zoe Mayer
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Frage von Rainer B. •

Welche Position unterstützen Sie im Zusammenhang mit Väterrechten? Warum hört man ab und zu in den Medien von diesem Thema und das die Politik sich einsetzen möchte, passieren tut aber leider nichts.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, mir geht es vor allem um das Wechselmodell und warum es immer noch so ist, das Väter und Kinder keine Mitspracherechte haben. Vielen Dank für Ihre Zeit.

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Sehr geehrter Herr B..,

 

Ihre Frage zum Wechselmodell lässt sich wie folgt beantworten:

 

Die Grünen setzen sich dafür ein, dass das Kindeswohl stets im Mittelpunkt steht. Nach einer Trennung sollen beide Elternteile weiterhin Verantwortung für ihr Kind tragen. Das Wechselmodell, bei dem das Kind hälftig von beiden Elternteilen betreut wird, kann eine gute Lösung sein, sofern beide Eltern kooperationsfähig sind.

 

Bereits jetzt ist das Wechselmodell eine Umgangsform, die in vielen Fällen zum Wohlergehen der Kinder beiträgt. Jedoch setzt ein erfolgreiches Wechselmodell eine hohe Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus, die in der Praxis oft nicht gegeben ist. Termine müssen abgestimmt und Konflikte gelöst werden, sei es im privaten Bereich, in der Schule oder bei Freizeitaktivitäten. Im Prozess der Trennung fehlt oft das nötige Verständnis und die Kommunikationsfähigkeit, weshalb das Wechselmodell nur in weniger als 5 % der Fälle angewandt wird.

 

Es ist zu begrüßen, wenn Eltern freiwillig das Wechselmodell wählen. Jedoch wäre es kontraproduktiv, es gesetzlich vorzuschreiben, da dies zu erhöhtem Konfliktpotential führen kann, was wiederum eine Belastung für das Kind darstellt. Das Wohl des Kindes steht im Zentrum unserer Überlegungen, weshalb anhand konkreter Einzelfälle entschieden werden muss. So sieht es auch der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 2017: „Die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung setzt eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus […] Dem Kindeswohl entspricht es daher nicht, ein Wechselmodell zu dem Zwecke anzuordnen, eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit erst herbeizuführen. […] Ist das Verhältnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes“ (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2017-2&nr=77517&pos=3&anz=15).

 

Die Möglichkeit, sich freiwillig für das Wechselmodell zu entscheiden, darf allerdings nicht durch rechtliche Regularien versperrt werden. Daher müssen rechtliche Hürden im Unterhaltsrecht und Sozialrecht abgebaut werden. Im Koalitionsvertrag unserer Regierung heißt es: „Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen“ (https://cms.gruene.de/uploads/assets/Koalitionsvertrag-SPD-GRUENE-FDP-2021-2025.pdf).

 

Gemeinsam mit unseren Ampelpartner*innen setzen wir uns für Regelungen ein, die die umgangs- und betreuungsbedingten Mehrbelastungen besser berücksichtigen. Auch wollen wir im Unterhaltsrecht die Betreuungsanteile vor und nach der Scheidung besser berücksichtigen, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden. Änderungen im Unterhaltsrecht sollen ausgleichend und keinesfalls konfliktverschärfend wirken. Dabei ist uns wichtig, dass gesetzliche Änderungen das Einvernehmen der Eltern fördern, um das Kindeswohl zu sichern.

 

Bundesminister für Justiz, Dr. Marco Buschmann, befürwortet „die ausdrückliche Regelung des Wechselmodells“, um „die Sichtbarkeit und Akzeptanz dieser Betreuungsform zu fördern“ (https://www.bmj.de/SharedDocs/Interviews/DE/2024/0122_Welt_Interview.html). Dies soll auch bei der geplanten Reform des Unterhaltsrechts berücksichtigt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Zoe Mayer

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