Angebliche Staatsgefährdung: Ministerien halten Namen von Lobbyisten unter Verschluss

Einige Bundesministerien machen ein großes Geheimnis daraus, welche Lobbyisten bei ihnen einen Hausausweis bekommen – und bringen zweifelhafte Gründe dafür an. Das Bekanntwerden der Namen könne eine Gefahr für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen. 

von Sabrina Winter, 25.03.2019
Auswärtiges Amt / Ausriss aus IFG-Bescheid

Welche Lobbyisten ins Verteidigungsministerium (BMVg) dürfen, ist streng geheim. Schließlich könnten Unbefugte die Information zur Spionage nutzen, so argumentiert zumindest das Ministerium. Es bestehe Geheimhaltungspflicht und es liege eine „Verschlusssache“ vor, schreibt die Bundesbehörde auf eine Auskunftsanfrage von abgeordnetenwatch.de nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Zwar gibt die Pressestelle zu, dass auch Lobbyistinnen und Lobbyisten Hausausweise bekommen. Doch wer dahintersteckt oder an wie viele Lobbyistinnen Zugangskarten vergeben wurden – dazu schweigt das BMVg. Als Begründung schreibt es: „Das Bekanntwerden der Information [kann] nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr haben.“

Das Einzige, was das Ministerium mitteilt: 45 Organisationen, Vereine und Unternehmen haben derzeit Hausausweise. Die meisten von ihnen seien „Dienstleister im Bereich der Infrastruktur und des Liegenschaftsbetriebes (Handwerker, Reinigung, Betriebskantine usw.)“. Die Namen bleiben unbekannt. Auch welche Lobby-Vertreter einen privilegierten Zugang haben, gibt das Verteidigungsministerium nicht preis.

Ministerien schweigen zu Anfragen

Diese Lobbyisten haben Zugang zum Bundestag

Auf Antrag von abgeordnetenwatch.de hat der Bundestag kürzlich seine Hausausweisliste herausgegeben. Darauf befinden sich u.a. Verbände der Rüstungs- und der Zigarettenlobby, aber auch Umweltschutzorganisationen. Zur Liste.

Ähnlich verschwiegen verhält sich das Auswärtige Amt. Auf eine Presseanfrage von abgeordnetenwatch.de teilt es mit, dass es keine Informationen dazu erteile. Eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz lehnt es teilweise ab. Die Begründung: „Das Bekanntwerden der Information [kann] nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit haben.“ Weiterhin schreibt das Ministerium: „Namen von Firmen können nicht herausgegeben werden, da Personen, die sich mit möglichen Anschlagsplänen tragen, dadurch gezielt beruflichen Zugang zu Unternehmen suchen könnten, um mit einem Hausausweis als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin Zutritt zum Auswärtigen Amt zu erhalten.“ Doch diese Begründung wirkt vorgeschoben. Denn das Ministerium nennt sehr wohl Namen von Hausausweisinhabern – zum Beispiel die staatseigene Bundesdruckerei GmbH. Wer sich also mit einem Anschlagsplan trägt, könnte sich bei der Bundesdruckerei anstellen lassen und dann gezielt Zugang zum Auswärtigen Amt suchen.

Ob Lobbyisten aus der freien Wirtschaft mit einem Hausausweis ins Außenamt dürfen, bleibt offen. Nachfragen von abgeordnetenwatch.de ignoriert das Ministerium.

Mit diesem Verhalten ist das Auswärtige Amt nicht allein. So einige Bundesministerien tun sich schwer damit, über Hausausweise und Lobbyismus Auskunft zu geben. Transparenz? Fehlanzeige!

Dabei verwundert es, dass die beiden Ministerien ein solches Geheimnis um die Hausausweise machen und staatsgefährdende Gründe vorschieben. So legt der Bundestag inzwischen – auf Anfrage – offen, welche Lobbyistinnen eine Zugangskarte erhalten. Für das Parlament kann die Öffentlichkeit also nachvollziehen, welche Rüstungslobbyisten den Zugang zu Entscheidungsträgern suchen – beim Verteidigungsministerium nicht.

Auch das Verkehrsministerium (BMVI) tut sich schwer mit Transparenz. Das Haus von Minister Andreas Scheuer ignorierte über mehrere Wochen die Presseanfragen und Nachfragen von abgeordnetenwatch.de. Erst durch einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz reagiert das Ministerium und schickt eine Liste mit Hausausweisinhabern. So wird bekannt: Unter den Konzernen mit privilegiertem Zugang sind mehrere Consulting-Firmen, darunter die Unternehmensberatungen Roland Berger und PricewaterhouseCoopers International (PwC). PwC stand zuletzt durch die Berater-Affäre im öffentlichen Interesse.

Keine Hausausweise für Lobbyisten – dafür andere Wege

Auch das Ministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) antwortet nicht auf die Anfragen von abgeordnetenwatch.de. Das Innenministerium (BMI) wiederum äußert sich nicht zu Interessenvertretern, teilt aber mit, dass Hausausweise an öffentliche Institutionen, Mitarbeiter der Bundespolizei und des Gebäudedienstleisters vergeben werden. Eine Sprecherin des Finanzministeriums verweist auf eine Drucksache des Bundestages. Aus dem Dokument geht hervor, dass das Bundesumweltministerium (BMU) in der vergangenen Legislaturperiode Hausausweise an drei Interessenvertreter aus der Immobilienbranche vergeben hat. Auf Anfrage bestätigt das eine Ministeriumssprecherin. Ob diese Lobbyisten noch immer über eine Zugangskarte verfügen, kann sie nicht sagen. Denn die Abteilungen, die die Ausstellung der Hausausweise veranlasst haben, sitzen inzwischen im Innenministerium. Das Innenministerium erklärt wiederum, keine Hausausweise an Lobbyisten zu vergeben.

Genauso äußern sich das Justizministerium, das Familienministerium, das Bundeskanzleramt, das Umwelt-, Landwirtschafts-, Gesundheits- und Bildungsministerium sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Zwar vergeben einige dieser Ministerien Hausausweise. Jedoch bekommen diese nur Hausmeister, Reinigungsdienstleister, Handwerker und Co.

Im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) dagegen können einige Lobbyisten problemlos ein und ausgehen. Im BMWi liegt eine „Liste ständiger Besucher“ an der Pforte. Wer drauf steht, darf jederzeit ins Ministerium – zum Beispiel das Energie-Unternehmen E.ON Ruhrgas oder der Bundesverband der deutschen Tourismuswirtschaft.

Hausausweise ermöglichen zwar einen ungehinderten Zutritt zum Ministerien. Doch auch ohne einen privilegierten Zugang können Lobbyisten ihre Arbeit verrichten. Ein Sprecher des Familienministeriums (BMFSFJ) beschreibt das so: „Das BMFSFJ pflegt auf allen Ebene des Hauses Kontakte zu ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen. (…) Diese Kontakte finden sowohl im Haus als auch auf Fachtagungen, bei politischen Veranstaltungen oder im persönlichen Gespräch statt. Sowohl im Haus als auch außerhalb und via Telefon oder Email.“

Wenige Ministerien haben schriftliche Zugangsregeln

Für die Vergabe von Hausausweisen an Lobbyisten fehlen in den meisten Ministerien schriftliche Zugangsregelungen. Dort beruft man sich auf ein ungeschriebenes „Hausrecht“. Wer eine begehrte Zugangskarte erhält, liegt also im Ermessen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Nur das Gesundheitsministerium (BMG)  und das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) machen Dokumente öffentlich, in denen der Zugang für Externe geregelt ist.

Update - 25.03.2019

In einem weiteren Brief hat das Auswärtige Amt gegenüber abgeordnetenwatch.de mitgeteilt, dass es keine Hausausweise an Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter ausstelle.

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