Auch der FDP-Abgeordnete Reinhard Houben gehört dem "politischen Beraterkreis" des exklusiven Netzwerk-Clubs seit Anfang 2022 an, auch er vergaß die Angabe auf seiner Bundestagsseite. Nach einer Anfrage von abgeordnetenwatch.de holte Houben die Veröffentlichung nach.
Ein Sprecher des Bundestags erklärte, dass die Tätigkeit in einem “politischen Beraterkreis” grundsätzlich meldepflichtig sei, sofern der Verein überregional tätig ist. Ein Verstoß liege dann vor, wenn die Tätigkeit nicht innerhalb von drei Monaten gemeldet wird.
Beides trifft auf Houben und auf Klöckner zu.
Verstöße gab es Hunderte, Sanktionen nur eine
Spürbare Konsequenzen hatten Verstöße gegen die Transparenzpflichten bislang so gut wie nie.
Im vergangenen Jahr zeigten Recherchen von abgeordnetenwatch.de, dass Bundestagsmitglieder zwischen 2005 und 2021 fast 500-mal gegen die Verhaltensregeln verstießen. Fast immer kamen die betroffenen Abgeordneten mit einem “internen Hinweis” davon (s. Grafik unten): Die damaligen Bundestagspräsidenten teilten ihnen mit, dass die Verhaltensregeln doch bitte einzuhalten seien. Das war’s.
Veröffentlicht wurden Verfehlungen dagegen nur selten. Zehnmal erhielten Abgeordnete eine öffentliche Rüge. Das klingt dramatischer, als es ist: Am Ende handelte es sich um einen Verwaltungsakt, bei der die Bundestagspräsidenten in einer offiziellen Drucksache feststellten, dass ein Bundestagsmitglied gegen seine Pflichten verstoßen hatte.
Eine Sanktion gab es erst einmal. 2019 musste die inzwischen verstorbene CDU-Abgeordnete Karin Strenz ein Ordnungsgeld in Höhe von rund 20.000 Euro zahlen. Sie hatte einen Beraterjob bei einer aus Aserbaidschan finanzierten Lobbyfirma verheimlicht. Öffentlich wurde das durch Recherchen von abgeordnetenwatch.de.
Beiratsposten nicht gemeldet
Doch seit Beginn der Legislaturperiode können Abgeordnete nicht mehr damit rechnen, dass ihr Verstoß vor der Öffentlichkeit verborgen bleibt. Denn im Abgeordnetengesetz wurde eine Definition hinzugefügt: Nur noch eine Überschreitung der Meldefrist um "höchstens drei Monate" wird mit einer internen Ermahnung geahndet. Alles darüber gilt nicht mehr als "minder schwerer Fall beziehungsweise leichte Fahrlässigkeit".
Wer also die Anzeigefrist um mehr als drei Monate überschreitet, muss mit einer öffentlichen Rüge durch die Bundestagspräsidentin rechnen. Im Extremfall droht ein Ordnungsgeld in Höhe einer halben Jahresdiät (rund 60.000 Euro). Beide Male muss das Bundestagspräsidium die Abgeordneten zunächst anhören.
Auf das Präsidium dürfte einiges an Arbeit zukommen. Nach Recherchen von abgeordnetenwatch.de haben nicht nur die Abgeordneten Klöckner und Houben die Anzeigefrist um mehr als drei Monate überschritten. Auch Stefan Rouenhoff von der CDU meldete seine im März 2022 aufgenommene Tätigkeit als Beiratsvorsitzender beim Netzwerkverein "Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V." erst, als abgeordnetenwatch.de bei ihm nachfragte. Der FDP-Abgeordnete Daniel Föst leitet ebenfalls seit 2022 einen Fachbeirat bei der Strukturgesellschaft, ohne dass das auf seiner Bundestagsseite sichtbar ist. Auf Anfrage sagte Föst, er habe deswegen nun Kontakt zu den Verantwortlichen in der Bundestagsverwaltung aufgenommen.
Ex-Minister Friedrich ließ China-Verein jahrelang unerwähnt
Gegen die Anzeigepflichten dürfte auch der CSU-Abgeordnete und frühere Innenminister Hans-Peter Friedrich verstoßen haben – und das seit vielen Jahren. Wie jüngst der Tagesspiegel berichtete, gründete er 2019 den Verein Committee on German-Chinese Relations e. V. und wurde dessen Vorsitzender. Erst kürzlich sei Friedrichs Tätigkeit auf seiner Bundestagsseite erschienen, "nachdem er (angeblich) nicht mehr Vorsitzender ist", schreibt die Zeitung. Der CSU-Politiker ließ eine Anfrage von abgeordnetenwatch.de unbeantwortet.
Die Bundestagsverwaltung wollte sich zu dem konkreten Fall nicht äußern. Die Tätigkeit als Vorsitzender eines Vereins sei jedoch grundsätzlich meldepflichtig, erklärte ein Sprecher, sofern der Verein überregional tätig ist. Das trifft auf Friedrichs China-Verein zu.
Sanktion? Unwahrscheinlich
Zurück noch einmal zu Alexander Graf Lambsdorff, dem gut gebuchten Vortragsredner vom Anfang. Bei ihm stellt sich die Frage, ob er zu Unrecht Geld angenommen hat, im schlimmsten Fall droht ein Ordnungsgeld. Doch selbst wenn das Bundestagspräsidium einen Verstoß gegen das Abgeordnetengesetz feststellt, könnte Lambsdorff ohne Sanktion davon kommen – aus einem praktischen Grund: Der FDP-Politiker wird in diesem Sommer deutscher Botschafter in Moskau und scheidet aus dem Bundestag aus.
Nur die zu Unrecht angenommenen Vortragshonorare dürfte er nicht behalten. Diese müssen an den Bundeshaushalt abgeführt werden – auch nach Ausscheiden aus dem Parlament.