Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Dagmar Zoschke | DIE LINKE | 29 - Bitterfeld | Dafür gestimmt | |
Lars-Jörn Zimmer | CDU | 29 - Bitterfeld | Dafür gestimmt | |
Daniel Wald | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Eva von Angern | DIE LINKE | 11 - Magdeburg II | Nicht beteiligt | |
Marco Tullner | CDU | 36 - Halle II | Dafür gestimmt | |
Hans-Thomas Tillschneider | AfD | 34 - Bad Dürrenberg-Saalekreis | Dagegen gestimmt | |
Ulrich Thomas | CDU | 30 - Quedlinburg | Dafür gestimmt | |
Daniel Sturm | CDU | 42 - Naumburg | Nicht beteiligt | |
Sebastian Striegel | DIE GRÜNEN | 39 - Merseburg | Dafür gestimmt | |
Andreas Steppuhn | SPD | 30 - Quedlinburg | Dafür gestimmt | |
Holger Stahlknecht | CDU | 8 - Wolmirstedt | Nicht beteiligt | |
Marcus Spiegelberg | AfD | 43 - Weißenfels | Dagegen gestimmt | |
Verena Späthe | SPD | 39 - Merseburg | Dafür gestimmt | |
Ulrich Siegmund | AfD | 5 - Genthin | Dagegen gestimmt | |
Andreas Schumann | CDU | 13 - Magdeburg IV | Dafür gestimmt | |
Chris Schulenburg | CDU | 3 - Havelberg-Osterburg | Dafür gestimmt | |
André Schröder | CDU | 31 - Sangerhausen | Dafür gestimmt | |
Andreas Schmidt | SPD | 38 - Halle IV | Dafür gestimmt | |
Jan Wenzel Schmidt | AfD | 12 - Magdeburg III | Dagegen gestimmt | |
Silke Schindler | SPD | 20 - Wanzleben | Dafür gestimmt | |
Frank Scheurell | CDU | 24 - Wittenberg | Nicht beteiligt | |
Andreas Schachtschneider | CDU | Dafür gestimmt | ||
Sarah Sauermann | fraktionslos | 21 - Bernburg | Nicht beteiligt | |
Daniel Roi | AfD | 28 - Wolfen | Dagegen gestimmt | |
Tobias Rausch | AfD | 19 - Schönebeck | Dagegen gestimmt |
Die Einsetzung der Enquete-Kommission war Mitte 2017 mit einem Beschluss des Landtages entschieden worden. Unter Einbeziehung von Sachverständigen sollte untersucht werden, "welche linksextremistischen Strukturen in Sachsen-Anhalt bestehen und welche Aktivitäten diese entfalten". Außerdem sollten unter anderem die Teilbereiche "Aktivitäten und Straftaten", "Ideologische Grundlagen und Verankerung in der Gesellschaft" und "Gegen- und Präventionsmaßnahmen" näher betrachtet werden.
Hintergrund des Antrags ist das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2020 (LVG 34/10): Dabei wurde die "Ablehnung des Antrages auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Linksextremismus in Sachsen-Anhalt" als nicht rechtswidrig eingestuft. Als Begründung wurde unter anderem eine Überschreitung der "verfassungsimmanenten Schranken der Einsetzungsbefugnis des Landtages" angeführt. Diese Überschreitung sei auch auf die Einsetzung der Enquete-Kommission übertragbar, weshalb der Beschluss als verfassungswidrig eingestuft wurde.
Speziell das Untersuchen linksextremistischer Strukturen und deren Verbindungen zu Parteien, Jugend- und Vorfeldorganisationen seien Aufgaben, die "originär der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt" oblägen und laut Landesverfassungsgericht über die Aufgaben des Landtages hinausgingen. Schließlich wies das Gericht darauf hin, dass es dem Parlament nicht erlaubt sei, politische Parteien zum Gegenstand seiner Untersuchungen zu machen.
Der Antrag wurde mit 48 Stimmen der CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und der LINKEN angenommen. 18 Gegenstimmen erhielt der Antrag von der AfD-Fraktion. Nicht beteiligt waren 21 Abgeordnete.