Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
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Thomas Höse | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Andreas Schachtschneider | CDU | Dafür gestimmt | ||
Kristin Heiß | DIE LINKE | Dafür gestimmt | ||
Harry Lienau | CDU | Nicht beteiligt | ||
Eduard Jantos | CDU | Dafür gestimmt | ||
Matthias Büttner | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Frank Bommersbach | CDU | Dafür gestimmt | ||
Daniel Rausch | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Daniel Wald | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Andreas Höppner | DIE LINKE | 1 - Salzwedel | Nicht beteiligt | |
Carsten Borchert | CDU | 1 - Salzwedel | Dafür gestimmt | |
Jürgen Barth | SPD | 2 - Gardelegen-Klötze | Dafür gestimmt | |
Uwe Harms | CDU | 2 - Gardelegen-Klötze | Dafür gestimmt | |
Chris Schulenburg | CDU | 3 - Havelberg-Osterburg | Dafür gestimmt | |
Dorothea Frederking | DIE GRÜNEN | 4 - Stendal | Dafür gestimmt | |
Hardy Güssau | CDU | 4 - Stendal | Nicht beteiligt | |
Detlef Radke | CDU | 5 - Genthin | Nicht beteiligt | |
Ulrich Siegmund | AfD | 5 - Genthin | Dagegen gestimmt | |
Markus Kurze | CDU | 6 - Burg | Dafür gestimmt | |
Guido Henke | DIE LINKE | 7 - Haldensleben | Dafür gestimmt | |
Holger Stahlknecht | CDU | 8 - Wolmirstedt | Nicht beteiligt | |
Gabriele Brakebusch | CDU | 9 - Oschersleben | Dafür gestimmt | |
Doreen Hildebrandt | DIE LINKE | 9 - Oschersleben | Dafür gestimmt | |
Oliver Kirchner | AfD | 10 - Magdeburg I | Dagegen gestimmt | |
Eva von Angern | DIE LINKE | 11 - Magdeburg II | Nicht beteiligt |
Die Einsetzung der Enquete-Kommission war Mitte 2017 mit einem Beschluss des Landtages entschieden worden. Unter Einbeziehung von Sachverständigen sollte untersucht werden, "welche linksextremistischen Strukturen in Sachsen-Anhalt bestehen und welche Aktivitäten diese entfalten". Außerdem sollten unter anderem die Teilbereiche "Aktivitäten und Straftaten", "Ideologische Grundlagen und Verankerung in der Gesellschaft" und "Gegen- und Präventionsmaßnahmen" näher betrachtet werden.
Hintergrund des Antrags ist das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2020 (LVG 34/10): Dabei wurde die "Ablehnung des Antrages auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Linksextremismus in Sachsen-Anhalt" als nicht rechtswidrig eingestuft. Als Begründung wurde unter anderem eine Überschreitung der "verfassungsimmanenten Schranken der Einsetzungsbefugnis des Landtages" angeführt. Diese Überschreitung sei auch auf die Einsetzung der Enquete-Kommission übertragbar, weshalb der Beschluss als verfassungswidrig eingestuft wurde.
Speziell das Untersuchen linksextremistischer Strukturen und deren Verbindungen zu Parteien, Jugend- und Vorfeldorganisationen seien Aufgaben, die "originär der Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt" oblägen und laut Landesverfassungsgericht über die Aufgaben des Landtages hinausgingen. Schließlich wies das Gericht darauf hin, dass es dem Parlament nicht erlaubt sei, politische Parteien zum Gegenstand seiner Untersuchungen zu machen.
Der Antrag wurde mit 48 Stimmen der CDU, SPD, Bündnis90/Die Grünen und der LINKEN angenommen. 18 Gegenstimmen erhielt der Antrag von der AfD-Fraktion. Nicht beteiligt waren 21 Abgeordnete.