Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher Regelungen

Neuregelungen im sächsischen Beamtenrecht, in dessen Folge sich die Altersgrenze bis zum Ruhestand erhöht.

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Dafür gestimmt
68
Dagegen gestimmt
41
Enthalten
14
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 131 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Carsten BiesokCarsten BiesokFDP Dafür gestimmt
Portrait von Lothar BienstLothar BienstCDU56 - Niederschlesische Oberlausitz I Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard BesierGerhard BesierDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus BartlKlaus BartlDIE LINKE14 - Chemnitz III Dagegen gestimmt
Portrait von Volker BandmannVolker BandmannCDU58 - Görlitz Dafür gestimmt
Portrait von Holger ApfelHolger ApfelNPD38 - Riesa-Großenhain II Enthalten

Die Beamten in Sachsen sollen ab 2012 länger arbeiten bis zu ihrer Pension. Die bei Rentnern schon erfolgte Erhöhung der Altersgrenze betrifft nun auch die Beamten in Sachsen. Die Altersgrenze wird dann wie bei Rentnern schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen.