Direkte Demokratie auf kommunaler Ebene

Der Gesetzentwurf der Linksfraktion, der Grünen und der SPD zur Einführung von mehr direkter Demokratie auf kommunaler Ebene wurde entgegen der Stimmen der CDU und AfD angenommen. 

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Dafür gestimmt
45
Dagegen gestimmt
36
Enthalten
1
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Stefan MöllerStefan MöllerAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Olaf KießlingOlaf KießlingAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Wiebke MuhsalWiebke MuhsalAfD37 - Jena I Dagegen gestimmt
Portrait von Corinna HeroldCorinna HeroldAfD Nicht beteiligt
Portrait von Jörg HenkeJörg HenkeAfD36 - Saale-Holzland-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas RudyThomas RudyAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan BrandnerStephan BrandnerAfD41 - Gera I Dagegen gestimmt
Portrait von Björn HöckeBjörn HöckeAfD1 - Eichsfeld I Dagegen gestimmt
Portrait von Mike MohringMike MohringCDU30 - Weimarer Land I / Saalfeld-Rudolstadt III Dagegen gestimmt
Portrait von Mario VoigtMario VoigtCDU36 - Saale-Holzland-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg GeibertJörg GeibertCDU32 - Weimar II Nicht beteiligt
Portrait von Kristin FloßmannKristin FloßmannCDU18 - Hildburghausen I / Schmalkalden-Meiningen III Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg KellnerJörg KellnerCDU16 - Sömmerda / Gotha III Dagegen gestimmt
Portrait von Raymond WalkRaymond WalkCDU6 - Wartburgkreis II / Eisenach Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan GruhnerStefan GruhnerCDU33 - Saale-Orla-Kreis I Nicht beteiligt
Portrait von Manfred GrobManfred GrobCDU5 - Wartburgkreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Marion WalsmannMarion WalsmannCDU26 - Erfurt III Dagegen gestimmt
Portrait von Maik KowalleckMaik KowalleckCDU29 - Saalfeld-Rudolstadt II Dagegen gestimmt
Portrait von Herbert WirknerHerbert WirknerCDU28 - Saalfeld-Rudolstadt I Dagegen gestimmt
Portrait von Christian HerrgottChristian HerrgottCDU34 - Saale-Orla-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Annette LehmannAnnette LehmannCDU9 - Unstrut-Hainich-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Simone SchulzeSimone SchulzeCDU43 - Altenburger Land I Dagegen gestimmt
Portrait von Henry WormHenry WormCDU20 - Hildburghausen II / Sonneberg II Dagegen gestimmt
Portrait von Egon PrimasEgon PrimasCDU3 - Nordhausen I Nicht beteiligt
Portrait von Andreas BühlAndreas BühlCDU22 - Ilm-Kreis I Dagegen gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde mit 46 Ja-Stimmen zu 36 Nein-Stimmen und einer Enthaltung in der zweiten Beratung angenommen.

Mit ihrem Entwurf bezogen sich die Linksfraktion, Die Grünen und die SPD auf ein Volksbegehren und die entsprechende Gesetzesänderung aus dem Jahr 2009. Hierbei waren Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gesenkt und die direkte Demokratie auf Landkreisebene eingeführt worden. Da aber eine gänzliche Überarbeitung des Regelwerks durch nur ein Volksbegehren nicht möglich war, sollte dies nun nachgeholt werden.

Der angenommene Entwurf behandelt drei Problemzonen:

  1. Missverständliche Formulierungen im Regelwerk
  2. Aufwändige Verfahrensanforderungen für Bürgerbegehren
  3. Bedarf nach Anpassung der Änderungen von 2009 nach sechs Jahren Praxiserfahrung

Eine wichtige Änderung, die das erneuerte Gesetz mit sich bringt, ist die Wiederabschaffung der 2009 eingeführten Regelung, nach der Initiativen zwischen der freien Unterschriftensammlung und der Amtseintragung wählen konnten. Da in den vergangenen sechs Jahren keine Initiative von dieser Option Gebrauch gemacht hatte, soll diese nun wieder aufgehoben werden. Somit sollen auch Kosten gespart werden.

Auch wird mit diesem Entwurf das Ausmaß der direkten Demokratie in einigen Bereichen deutlich erweitert. So soll es nun beispielsweise möglich sein, nach Erfüllung sehr hoher Quoren mit einem Bürgerentscheid den Bürgermeister abzuwählen.  

Der sog. „Ratsentscheid“ soll es nun außerdem dem Gemeinderat bei Erreichen einer Zweidrittelmehrheit möglich machen, einen Bürgerentscheid anzusetzen.

Neben Zustimmung für einige Teile des Entwurfes nannte die CDU-Fraktion vor allem die mögliche Abwahl des Bürgermeisters sowie den Ratsentscheid als Gründe für ihre Ablehnung. Einen effektiven Weg, den Bürgermeister aus dem Amt zu entfernen gebe es bereits, eine Ausweitung der direkten Demokratie sei hier somit nicht vonnöten. Der Ratsentscheid sei eine Möglichkeit für die gewählten Repräsentanten, unbequemen Entscheidungen aus dem Weg zu gehen. Ein eigener Änderungsantrag scheiterte.

Auch die AfD meldete ähnliche Bedenken an. Hierbei wurde die Verletzung des demokratischen Prinzips bei einer Amtsenthebung durch Bürgerentscheid vorrangig genannt.