Sportfördergesetz

Der Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalition sieht vor, dass Sport-und Spielanlagen und auch Sportorganisationen gefördert und finanziell entlastet werden sollen. 

Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich für den Antrag. Die Oppositionsfraktionen CDU und AfD enthielten sich. Lediglich die CDU-Abgeordnete Gudrun Holbe stimmte dem Gesetzentwurf zu.

Somit wurde dieser angenommen

Weiterlesen
Dafür gestimmt
43
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
28
Nicht beteiligt
19
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Marcus MalschMarcus MalschCDU7 - Wartburgkreis III Enthalten
Portrait von Marion RosinMarion RosinCDU28 - Saalfeld-Rudolstadt I Enthalten
Portrait von Kristin FloßmannKristin FloßmannCDU18 - Hildburghausen I / Schmalkalden-Meiningen III Nicht beteiligt
Portrait von Annette LehmannAnnette LehmannCDU9 - Unstrut-Hainich-Kreis II Enthalten
Portrait von Jörg GeibertJörg GeibertCDU32 - Weimar II Enthalten
Portrait von Herbert WirknerHerbert WirknerCDU28 - Saalfeld-Rudolstadt I Nicht beteiligt
Portrait von Gudrun HolbeGudrun HolbeCDU11 - Kyffhäuserkreis II Dafür gestimmt
Portrait von Thomas RudyThomas RudyAfD Enthalten
Portrait von Jörg HenkeJörg HenkeAfD36 - Saale-Holzland-Kreis II Enthalten
Portrait von Corinna HeroldCorinna HeroldAfD Nicht beteiligt
Portrait von Stefan MöllerStefan MöllerAfD Enthalten
Portrait von Klaus RietschelKlaus RietschelAfD Enthalten
Portrait von Olaf KießlingOlaf KießlingAfD Enthalten
Portrait von Wiebke MuhsalWiebke MuhsalAfD37 - Jena I Enthalten
Portrait von Björn HöckeBjörn HöckeAfD1 - Eichsfeld I Nicht beteiligt

Der Schwerpunkt des novellierten Sportfördergesetzes liegt auf der Entlastung vieler Thüringer Sportvereine. Ab sofort dürfen Sportstätten öffentlicher Träger unentgeltlich genutzt werden. Dies gilt auch für Wettkämpfe. Ausnahmen stellen hierbei Hallen- und Freibäder dar. Die dürfen zwar "in der Regel" kostenlos genutzt werden, aber unter welchen Bedingungen dies geschieht, ist noch unklar. Des Weiteren sind Landkreise und Kommunen durch die Erneuerung des Gesetzes verpflichtet, spätestens alle zehn Jahre eine Sportstättenentwicklungsplanung zu erstellen. Außerdem soll ein Landessportbeirat aufgestellt werden, welcher eine beratende Funktion gegenüber dem Ministerium einnehmen soll.