Sportfördergesetz

Der Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalition sieht vor, dass Sport-und Spielanlagen und auch Sportorganisationen gefördert und finanziell entlastet werden sollen. 

Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich für den Antrag. Die Oppositionsfraktionen CDU und AfD enthielten sich. Lediglich die CDU-Abgeordnete Gudrun Holbe stimmte dem Gesetzentwurf zu.

Somit wurde dieser angenommen

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Dafür gestimmt
43
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
28
Nicht beteiligt
19
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Diana SkibbeDiana SkibbeDIE LINKE39 - Greiz I Dafür gestimmt
Portrait von Karola StangeKarola StangeDIE LINKE24 - Erfurt I Dafür gestimmt
Portrait von Christina TaschChristina TaschCDU2 - Eichsfeld II Enthalten
Portrait von Heike TaubertHeike TaubertSPD40 - Greiz II Dafür gestimmt
Portrait von Jörg ThammJörg ThammCDU23 - Ilm-Kreis II Enthalten
Portrait von Christian TischnerChristian TischnerCDU40 - Greiz II Enthalten
Portrait von Mario VoigtMario VoigtCDU36 - Saale-Holzland-Kreis II Nicht beteiligt
Portrait von Raymond WalkRaymond WalkCDU6 - Wartburgkreis II / Eisenach Enthalten
Portrait von Marion WalsmannMarion WalsmannCDU26 - Erfurt III Nicht beteiligt
Portrait von Frank WarneckeFrank WarneckeSPD25 - Erfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Herbert WirknerHerbert WirknerCDU28 - Saalfeld-Rudolstadt I Nicht beteiligt
Portrait von Torsten WolfTorsten WolfDIE LINKE37 - Jena I Dafür gestimmt
Portrait von Henry WormHenry WormCDU20 - Hildburghausen II / Sonneberg II Nicht beteiligt
Portrait von Gerold WucherpfennigGerold WucherpfennigCDU1 - Eichsfeld I Enthalten
Portrait von Christoph ZippelChristoph ZippelCDU44 - Altenburger Land II Enthalten

Der Schwerpunkt des novellierten Sportfördergesetzes liegt auf der Entlastung vieler Thüringer Sportvereine. Ab sofort dürfen Sportstätten öffentlicher Träger unentgeltlich genutzt werden. Dies gilt auch für Wettkämpfe. Ausnahmen stellen hierbei Hallen- und Freibäder dar. Die dürfen zwar "in der Regel" kostenlos genutzt werden, aber unter welchen Bedingungen dies geschieht, ist noch unklar. Des Weiteren sind Landkreise und Kommunen durch die Erneuerung des Gesetzes verpflichtet, spätestens alle zehn Jahre eine Sportstättenentwicklungsplanung zu erstellen. Außerdem soll ein Landessportbeirat aufgestellt werden, welcher eine beratende Funktion gegenüber dem Ministerium einnehmen soll.