Vorschaltgesetz zur Gebietsreform

Das Gesetz über eine Gebietsreform wurde mit Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen.

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Dafür gestimmt
46
Dagegen gestimmt
42
Enthalten
0
Nicht beteiligt
2
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Diana SkibbeDiana SkibbeDIE LINKE39 - Greiz I Dafür gestimmt
Portrait von Karola StangeKarola StangeDIE LINKE24 - Erfurt I Dafür gestimmt
Portrait von Christina TaschChristina TaschCDU2 - Eichsfeld II Dagegen gestimmt
Portrait von Heike TaubertHeike TaubertSPD40 - Greiz II Dafür gestimmt
Portrait von Jörg ThammJörg ThammCDU23 - Ilm-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Christian TischnerChristian TischnerCDU40 - Greiz II Dagegen gestimmt
Portrait von Mario VoigtMario VoigtCDU36 - Saale-Holzland-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Raymond WalkRaymond WalkCDU6 - Wartburgkreis II / Eisenach Dagegen gestimmt
Portrait von Marion WalsmannMarion WalsmannCDU26 - Erfurt III Dagegen gestimmt
Portrait von Frank WarneckeFrank WarneckeSPD25 - Erfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Herbert WirknerHerbert WirknerCDU28 - Saalfeld-Rudolstadt I Dagegen gestimmt
Portrait von Torsten WolfTorsten WolfDIE LINKE37 - Jena I Dafür gestimmt
Portrait von Henry WormHenry WormCDU20 - Hildburghausen II / Sonneberg II Dagegen gestimmt
Portrait von Gerold WucherpfennigGerold WucherpfennigCDU1 - Eichsfeld I Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph ZippelChristoph ZippelCDU44 - Altenburger Land II Dagegen gestimmt

Mit einem Vorschaltgesetz wollen die Regierungsfraktionen aus LINKE, SPD und GRÜNE eine grundlegende Gebietsreform in Thüringen auf den Weg bringen.

Das Gesetz sieht vor, dass Landkreise demnach in Folge mindestens 130.000 und höchstens 250.000 Einwohner haben sollen und das Gebiet eine Fläche von 3.000  Quadratkilometern nicht überschreitet. Weiter sollen kreisangehörige Gemeinden mindestens 6.000 Einwohner haben. Eine Freiwilligkeitsphase für Gemeindeneugliederungen ist bis zum 31. Oktober 2017 vorgesehen, für welche es Zuschüsse vom Land gibt. Die Strukturbeihilfen plant das Land 155 Millionen Euro ein.

Mit der Gebietsreform will die Landesregierung auf die sinkende Einwohnerzahl und die demografischen Veränderungen in Thüringen vorbereiten. Während 1990 noch 2,61 Millionen Menschen in Thüringen lebten, wird bis zum Jahr 2035 mit einem Rückgang auf 1,88 Millionen Einwohner gerechnet. Im erwerbsfähigen Alter sollen dabei nur noch 400.000 Einwohner sein. Aus diesem Grund soll die Gebietsreform die öffentlichen Haushalte und die öffentliche Verwaltung finanziell entlasten. Die Gebietsreform ist dabei Teil einer Gesamtreform, die des Weiteren eine Funktionalreform und eine Verwaltungsreform beinhaltet. Der Reformprozess soll bis spätestens 2019 wirksam werden.

Momentan hat das Land Thüringen insgesamt 17 Landkreise mit 849 Gemeinden, worunter sechs kreisfreie Städte fallen. Nach der Gebietsreform würden Gera, Eisenach, Weimar und Suhl ihren Status als kreisfreie Städte verlieren und zur kreisangehörigen Stadt heruntergestuft werden. Deshalb kam im Verlauf der Verhandlungen vehemente Kritik aus Reihen dieser Städte. Die Kommunen befürchten finanzielle Nachteile und weniger Entscheidungsfreiheit, was in der Debatte auch die CDU geführte Opposition aufgriff.

Das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform wurde letztendlich mit 47 Jastimmen von Rot-Rot-Grün sowie einem fraktionslosen Abgeordneten bei 42 Neinstimmen der Opposition angenommen. Änderungsanträge der CDU wurden zuvor abgelehnt.

 

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