Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss ist zuständig, wenn es sich um Landesgesetze oder Entscheidungen von Behörden und anderen Stellen handelt, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterstehen. Jeder Bürger kann sich direkt an den Ausschuss wenden, wenn er sich von einer staatlichen Stelle benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt.

NachnameVorname Absteigend sortieren FraktionRolle im Ausschuss
MüllerAnjaDIE LINKEMitglied
LehmannAnnetteCDUMitglied
PfefferleinBabetteDIE GRÜNENMitglied
LieberknechtChristineCDUMitglied
ScheerschmidtClaudiaSPDMitglied
HeroldCorinnaAfDStellv. Vorsitz
WaglerMaritDIE LINKEMitglied
HeymMichaelCDUVorsitz
HelmerichOskarSPDMitglied
SchulzeSimoneCDUMitglied
LukaschUteDIE LINKEMitglied