Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss ist zuständig, wenn es sich um Landesgesetze oder Entscheidungen von Behörden und anderen Stellen handelt, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterstehen. Jeder Bürger kann sich direkt an den Ausschuss wenden, wenn er sich von einer staatlichen Stelle benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt.

NachnameVorname Aufsteigend sortieren FraktionRolle im Ausschuss
LukaschUteDIE LINKEMitglied
SchulzeSimoneCDUMitglied
HelmerichOskarSPDMitglied
HeymMichaelCDUVorsitz
WaglerMaritDIE LINKEMitglied
HeroldCorinnaAfDStellv. Vorsitz
ScheerschmidtClaudiaSPDMitglied
LieberknechtChristineCDUMitglied
PfefferleinBabetteDIE GRÜNENMitglied
LehmannAnnetteCDUMitglied
MüllerAnjaDIE LINKEMitglied