Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Reform der Notariate und des Grundbuchwesens in namentlicher Abstimmung am 28. Juli verabschiedet.
Mit der Reform werden die Notare nach einer Übergangzeit bis 2018 zu Freiberuflern. Die Reform erfolgte auf Vorgaben von Bund und EU. Die Grundbuchämter werden zugleich auf elf Amtsgerichte im Südwesten konzentriert.
Kommentare
Moser am 11.07.2018 um 16:49 Uhr
PermalinkDie Anforderung der nie digitlaisierten planerischen Teile der Teilungserklärungen bei Eigentumswohnungen dauert in der Praxis bis zu 3 Monate. Es wird zum Usus, dass Beurkundungen auf Risiko des Käufers ohne Vorlage der vollständige Teilungserklärung gemacht werden. Wie gesehen so gekauft. Zudem möchte ich nicht wissen zu wie vielen Rückabwicklungen es kommt, da viele Banken ohne vollständige Teilungserklärung oft keinen Kredit auszahlen. Wer sich das ausgedacht hat gehört...
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