Gesetz zur Reform des Notariats- und Grundbuchwesens

Auf Antrag der SPD-Fraktion kam es bezüglich des Gesetzes zur Reform des Notariats- und Grundbuchwesens in Baden-Württemberg zur namentlichen Abstimmung. Die Mehrheit von CDU und FDP setzte sich gegen SPD und Grüne durch und stimmte dem Gesetzesentwurf zu.

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Dafür gestimmt
70
Dagegen gestimmt
51
Enthalten
2
Nicht beteiligt
16
Abstimmungsverhalten von insgesamt 139 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Albrecht FischerAlbrecht FischerCDU13 - Vaihingen Dafür gestimmt
Portrait von Dieter HillebrandDieter HillebrandCDU60 - Reutlingen Nicht beteiligt
Portrait von Karl TraubKarl TraubCDU65 - Ehingen Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard LasottaBernhard LasottaCDU20 - Neckarsulm Enthalten
Portrait von Guido WolfGuido WolfCDU55 - Tuttlingen-Donaueschingen Dafür gestimmt
Portrait von Norbert BeckNorbert BeckCDU45 - Freudenstadt Dafür gestimmt
Portrait von Werner RaabWerner RaabCDU31 - Ettlingen Dafür gestimmt
Portrait von Jochen Karl KüblerJochen Karl KüblerCDU21 - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Klaus HerrmannKlaus HerrmannCDU12 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Stefan TeufelStefan TeufelCDU53 - Rottweil Nicht beteiligt
Portrait von Monika StolzMonika StolzCDU64 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Günther-Martin PauliGünther-Martin PauliCDU63 - Balingen Dagegen gestimmt
Portrait von Karl RombachKarl RombachCDU54 - Villingen-Schwenningen Dafür gestimmt
Portrait von Winfried ScheuermannWinfried ScheuermannCDU44 - Enz Dafür gestimmt

Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Reform der Notariate und des Grundbuchwesens in namentlicher Abstimmung am 28. Juli verabschiedet.

Mit der Reform werden die Notare nach einer Übergangzeit bis 2018 zu Freiberuflern. Die Reform erfolgte auf Vorgaben von Bund und EU. Die Grundbuchämter werden zugleich auf elf Amtsgerichte im Südwesten konzentriert.