Gesetz zur Reform des Notariats- und Grundbuchwesens

Auf Antrag der SPD-Fraktion kam es bezüglich des Gesetzes zur Reform des Notariats- und Grundbuchwesens in Baden-Württemberg zur namentlichen Abstimmung. Die Mehrheit von CDU und FDP setzte sich gegen SPD und Grüne durch und stimmte dem Gesetzesentwurf zu.

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Dafür gestimmt
70
Dagegen gestimmt
51
Enthalten
2
Nicht beteiligt
16
Abstimmungsverhalten von insgesamt 139 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Hans-Martin HallerHans-Martin HallerSPD63 - Balingen Dagegen gestimmt
Portrait von Günther-Martin PauliGünther-Martin PauliCDU63 - Balingen Dagegen gestimmt
Portrait von Martin RivoirMartin RivoirSPD64 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Monika StolzMonika StolzCDU64 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Thomas OelmayerThomas OelmayerDIE GRÜNEN64 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Karl TraubKarl TraubCDU65 - Ehingen Dafür gestimmt
Portrait von Eugen SchlachterEugen SchlachterDIE GRÜNEN66 - Biberach Dagegen gestimmt
Portrait von Peter SchneiderPeter SchneiderCDU66 - Biberach Nicht beteiligt
Portrait von Ulrich MüllerUlrich MüllerCDU67 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Norbert ZellerNorbert ZellerSPD67 - Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Peter WetzelHans-Peter WetzelFDP/DVP67 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Paul LochererPaul LochererCDU68 - Wangen Dafür gestimmt
Portrait von Rudolf KöberleRudolf KöberleCDU69 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Ernst BehringerErnst BehringerCDU70 - Sigmaringen Dafür gestimmt

Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Reform der Notariate und des Grundbuchwesens in namentlicher Abstimmung am 28. Juli verabschiedet.

Mit der Reform werden die Notare nach einer Übergangzeit bis 2018 zu Freiberuflern. Die Reform erfolgte auf Vorgaben von Bund und EU. Die Grundbuchämter werden zugleich auf elf Amtsgerichte im Südwesten konzentriert.